CRISPR-Patente: Wo liegen die ethischen Grenzen? Verhandlung am Europäischen Patentamt
Archivmeldung vom 23.11.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn einer Verhandlung vor der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes (EPA) geht es vom 29.11. bis 1.12. 2021 um grundsätzliche ethische Fragen. Anlass ist ein Einspruch von Testbiotech gegen ein Patent auf die Gen-Schere CRISPR/Cas (EP 3401400), an dem die Nobelpreisträgerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier beteiligt sind.
Nach Ansicht von Testbiotech sind in diesem Patent weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch die kommerzielle Verwendung von Embryonen eindeutig ausgenommen, obwohl dies vom Gesetz verlangt wird. Ein weiterer Einspruchsgrund sind Patentansprüche auf die gentechnische Veränderungen von Tieren, die mit Leiden einhergehen können.
Mit dem Einspruch will Testbiotech dazu beitragen, dass die ethischen Grenzen im Patentrecht gestärkt werden. Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Patente auf Tiere dürfen nur dann erteilt werden, wenn ein erheblicher medizinischer Nutzen nachgewiesen wird.
Gegen das Patent wurden drei weitere Einsprüche eingelegt. Diese erfolgten vermutlich im Auftrag von (nicht genannten) WettbewerberInnen und stellen die Ausführbarkeit und die erfinderische Leistung in Frage. Während diese technischen Details bereits in Einspruchsverfahren gegen ähnliche Patente erörtert wurden, stehen jetzt erstmals die ethischen Fragen zur Entscheidung an.
Testbiotech hat in den letzten Jahren verschiedene Verfahren am EPA gewonnen. Zuletzt ging es um Einsprüche gegen Patente auf gentechnisch veränderte Tiere, die unter anderem gentechnisch veränderte Schimpansen betrafen.
Die Verhandlung wird online geführt. Hier können sich bis Mittwoch interessierte Zuhörer anmelden: www.epo.org/applying/online-services/proceedings/public-access.html
Der Einspruch von Testbiotech: www.testbiotech.org/node/2554
Quelle: Verein Testbiotech (ots)