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Geheimdienstaktion löst Unruhe in der afghanischen Regierung aus

Archivmeldung vom 21.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Überwachung des E-Mail-Verkehrs zwischen der "Spiegel"-Reporterin Susanne Koelbl und einem afghanischen Politiker durch den Bundesnachrichtendienst hat in der afghanischen Regierung erhebliche Unruhe ausgelöst. "Ich finde das skandalös", sagte ein afghanischer Minister der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe.

"Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland." Er werde nun der Frage nachgehen, um welchen afghanischen Politiker es sich handele und ob er möglicherweise selbst betroffen sei, so der Minister, der nach eigenen Worten mit Koelbl im E-Mail-Verkehr stand. Er wies weiter daraufhin hin, dass die Überwachung durch einen westlichen Geheimdienst in Afghanistan als Kollaboration des Betroffenen interpretiert werde und für diesen gefährlich werden könne. Vermutlich handele es sich nicht um einen Einzelfall. Wahrscheinlich sei vielmehr, dass auch andere Kontakte zwischen afghanischen Politikern und deutschen Journalisten überwacht würden. Sechs Minister der afghanischen Regierung lebten früher in Deutschland und verfügen teilweise über sehr gute Deutschkenntnisse. Das macht sie für deutsche Journalisten in besonderer Weise interessant.

Kauder: Deutscher darf im Ausland nicht ausspioniert werden

Der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), hat sich distanziert zur Überwachung der "Spiegel"-Reporterin Susanne Koelbl durch den Bundesnachrichtendienst geäußert. "Ein Deutscher darf im Ausland nicht ausspioniert werden", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) mit Blick auf das G10-Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. "Für das Inland ist der BND nicht zuständig." Es sei nun Sache des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den "Sachverhalt zu erhellen. Dabei wird zu berücksichtigten sein, dass die Pressefreiheit ein außerordentlich hohes Gut ist." Möglicherweise müsse man einen solchen Fall im G 10 Gesetz "detaillierter regeln", so Kauder.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung


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