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EuGH verhandelt am 14. Oktober über EZB-Staatsanleihekäufe

Archivmeldung vom 23.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg. Bild: Zinneke
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg. Bild: Zinneke

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 14. Oktober darüber verhandeln, ob die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen ihres OMT-Programms zu unbegrenzten Staatsanleihekäufen berechtigt ist. Nach Angaben eines EuGH-Sprechers soll die Verhandlung nur einen Tag dauern. Ein Urteil dürfte spätestens ein Jahr später gefällt werden.

Das Bundesverfassungsgerichts hatte am 10. Februar mehrheitlich entschieden, dass die vom EZB-Rat für den Notfall zugesagten Outright Monetary Transactions (OMT) einen "ausbrechenden Rechtsakt" darstellen würden. Zugleich hatten sie jedoch die für europäische Fragen zuständigen Luxemburger Kollegen um eine Vorabentscheidung in einigen Punkten gebeten. Juristen rechnen überwiegend damit, dass der EuGH der EZB keine größeren Steine in den Weg legen wird.

Den Notenbanken im Euroraum ist eine Finanzierung von Staaten mit der Notenpresse verboten. Der EZB-Rat hat gegen die Stimme Deutschlands beschlossen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern am Sekundärmarkt zu kaufen, deren Zinsen die EZB für zu hoch hält. Ihre Käufe sollen dabei jedoch nur gegen jenen Teil des Zinsanstieges gerichtet sein, der auf der Wahrnehmung der Finanzmärkte beruht, dass das betroffene Land gegen seinen Willen aus der Eurozone ausscheiden könnte.

EZB-Präsident Mario Draghi hat stets betont, dass sich die EZB mit ihrer OMT-Zusage im Recht sieht.

Link zum Artikel: http://www.wsj.de/article/SB11393057870935543402104580171992496229772.html

Quelle: Wall Street Journal Deutschland

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