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Assange-Verhandlung: Berufung gegen Auslieferungsentscheidung angenommen

Archivmeldung vom 07.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org

Im Rechtsstreit um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange hat das Oberste Gericht in London die Berufung Assanges gegen die Auslieferungsentscheidung der ersten Instanz angenommen. Die zweitägige Verhandlung sei auf den 12. April festgesetzt worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Assange wird Vergewaltigung und sexueller Missbrauch vorgeworfen, mit der Berufung will er sich nun gegen die Auslieferung an Schweden wehren. Der 39-jährige Australier, der zurzeit bei einem Freund in Großbritannien lebt und strenge Auflagen befolgen muss, bestreitet die Vorwürfe und vermutet dahinter ein politisches Komplott. Wikileaks hatte im November 2010 rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Die Enthüllungsplattform hatte zuvor bereits mit Geheimdokumenten zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak international Aufsehen erregt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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