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Nur kurzes Aufatmen: Maskenpflicht erneut ab Herbst, dann auch drei Stiche nötig – Rauchs Horrorverordnung

Archivmeldung vom 31.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Vakzine: Foto: Naturpuur, Wikimedia, CC BY 4.0; Rauch: Granada, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Vakzine: Foto: Naturpuur, Wikimedia, CC BY 4.0; Rauch: Granada, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Mit 1. Juni tritt die neue Verordnung des grünen Gesundheitsministers Johannes Rauch in Kraft. Die Strategie scheint zu sein: ein bisschen lockern über den Sommer und ab Herbst die Daumenschrauben in Form unsinniger Zwangsmaßnahmen wieder heftig anziehen. Die Maskenpflicht wird nicht einmal für ganze drei Monate aufgehoben – und in Wien nicht einmal das. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf einen Bericht in der "Krone".

Weiter berichtet das Magazin: "Für eine als 3G-Nachweis gültige sogenannte „Grundimmunisierung“ sind dann ab 23. August drei Gentechnik-Stiche erforderlich – völlig alternativlos und faktenfern. Die Mindestabstände zwischen den Stichen werden einfach gestrichen. Und das Scharfstellen der Impfpflicht dürfte im Herbst wohl nur noch Formsache sein.

Harter Maßnahmen-Herbst bereits angekündigt

Das Machwerk aus dem Ministerium als Lockerungsverordnung zu bezeichnen, ist eine Verhöhnung, denn tatsächlich ist es wohl mehr eine Drohung für den Herbst. Doch vorerst: Die lästige Gesichtsfetzen-Pflicht bleibt in „besonders vulnerablen Settings“ wie Spitälern und Alten- und Pflegeheimen aufrecht. Abgesehen von der Behindertenbetreuung wird sie auch für mobile Pflegedienste weiterhin bestehen bleiben. Die 3G-Regelung bleibt in der Behindertenbetreuung ebenso wie der mobilen Pflege. Ausgesetzt wird die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, Apotheken und Öffis bis 23. August.

Doch aus dem Gesundheitsministerium heißt es bereits jetzt, dass man mit einer Wiedereinführung im Herbst rechne. Bei steigenden Fallzahlen könne das auch schon früher passieren. Und die Fallzahlen lassen sich bekanntlich ganz einfach über die Anzahl der durchgeführten Tests steuern. Je mehr Tests, desto mehr positive Ergebnisse.

Wien bleibt stur: Maskenpflicht bleibt

Die rote Bundeshauptstadt Wien hält weiterhin an ihrem Weg völlig irr überzogener Maßnahmen fest. Die Maskenpflicht wird zumindest weiter in Öffis, Arztpraxen und Apotheken bestehen bleiben. Eine diesbezügliche Verordnung muss erst noch erlassen werden. Für Reisende heißt es also bei der Einfahrt nach Wien: Maske auf!

Genesung ersetzt Impfung nicht mehr

Obwohl Studien zeigten, dass Genesene eine weitaus stärkere und länger anhaltende Immunität aufweisen, gilt die durchgemachte Krankheit nicht mehr als „immunologisches Ereignis“. Was eine durchgemachte Infektion sonst sein soll, wird allerdings nicht erklärt. Ab Ende August sind dann ausnahmslos drei Corona-Stiche notwendig um als „grundimmunisiert“ zu gelten, wobei dieser Begriff im Zusammenhang mit den Covid-Spritzen verwirrend ist, da sie ja keine sterile Immunität verleihen, man sich also weiterhin anstecken und andere infizieren kann. In einer Aussendung stellte das Gesundheitsministerium klar, dass eine Genesung zwar weiter sechs Monate lang gültig ist, sie eine Impfung aber nicht mehr ersetzt.

Weitere Ausnahmen von der 3G-Regel

Ausgenommen von der 3G-Regel sind, abgesehen von Schwangeren und Personen, die nicht ohne Gefahr für ihre Gesundheit geimpft werden können, nun auch jene Menschen, die aufgrund zu schwacher Immunantwort auf den Corona-Stich auch von der Impfpflicht ausgenommen wären. Als Bestätigung hierfür reiche die Bestätigung, die man für die Impfpflicht-Ausnahme bekommen habe."

Quelle: Wochenblick

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