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US-Gericht erklärt Obamas Gesundheitsreform für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 14.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Barack Obama Bild: Pete Souza/Notwist
Barack Obama Bild: Pete Souza/Notwist

Ein Gericht im US-Bundesstaat Virginia hat die Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama am Montag zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Stein des Anstoßes war dabei der Schlüssel-Paragraf des Gesetzes, der eine Versicherungspflicht aller US-Amerikaner ab 2014 vorsieht. Die "persönliche Entscheidung" bei einem privaten Versicherungsanbieter eine Krankenversicherung abzuschließen oder dies nicht zu tun, sei nicht Bestandteil der "historischen Reichweite der US-Verfassung", so US-Bundesrichter Henry Hudson in seiner Urteilsbegründung.

In dem vorhergehenden Verfahren hatten Reformkritiker argumentiert, die Regierung dürfe die Bürger nicht zwingen, ein kommerzielles Produkt wie eine Gesundheitsversicherung zu erwerben, das sie vielleicht gar nicht bräuchten. US-Richter Hudson bezeichnete die Reformbemühungen zwar als "lobenswert", diese müssten allerdings im Rahmen der Verfassung umgesetzt werden. Es ist das erste Votum eines Gerichts gegen das Gesetz, das als wichtigste Reform Obamas gilt, vorherige Klagen in anderen Bundesstaaten waren gescheitert. Wie sich die Entscheidung konkret auswirken wird, ist noch unklar, möglicherweise fällt erst vor dem Obersten Gerichtshof eine endgültige Entscheidung. Obama hatte das Gesetz zur historischen Gesundheitsreform im März dieses Jahres unterzeichnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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