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Russland: Hohe Geldstrafen für LGBT-Propaganda - Auch Pädophilie-Verharmlosung strafbar

Archivmeldung vom 26.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Phi, CC0, via Wikimedia Commons / WB / Eigenes Werk
Bild: Phi, CC0, via Wikimedia Commons / WB / Eigenes Werk

In Russland gibt es künftig harte Geldstrafen für die Propaganda von LGBT (Lesben, Schwule, Transgender), die Förderung einer Geschlechtsumwandlung und die Verharmlosung der Pädophilie. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Derartige Internet-Aktivitäten werden noch härter bestraft. Propaganda bedeutet, die Verbreitung von Information oder öffentliche Aktionen, die darauf abzielen, nicht-traditionelle sexuelle Einstellungen zu schaffen und eine verzerrte Vorstellung der sozialen Gleichwertigkeit traditioneller und nicht-traditioneller sexueller Beziehungen attraktiv machen.

Bis zu 165.000 US-Dollar

Der Gesetzesentwurf dazu wurde vor wenigen Tagen angenommen. Mit Zustimmung des Föderationsrates und nach Unterzeichnung durch den russischen Präsidenten tritt das Gesetz am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Gesetzesentwurf sieht für die oben angeführten Vergehen die Einführung hoher Geldstrafen – bis zu umgerechnet 165.000 US-Dollar (10 Millionen Rubel) vor. Unter das Gesetz fällt auch die Verharmlosung von Pädophilie und Förderung der Geschlechtsumwandlung – sowohl bei Minderjährigen als auch Erwachsenen. Auch für Propaganda unter Erwachsenen gibt es Strafen. Verschärfte Strafen gibt es für Propaganda im Internet und in Medien. Harte Geldstrafen gibt es in diesem Bereich auch für Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft. Sie werden zudem abgeschoben, bzw. können im Vorfeld einige Wochen in Haft kommen.

Saftige Strafen für Internet-Propaganda

Für Propaganda im obigen Sinn drohen Geldbußen für Privatpersonen zwischen umgerechnet 850 und 1.650 US-Dollar. Für „offizielle Vertreter“ werden 1.650 bis 3.300 US-Dollar fällig, im Fall juristischer Personen zwischen 13.200 bis 16.500 US-Dollar. Höher bestraft wird Propaganda, die auf Minderjährige abzielt. Sie reichen von 1.650 bis 3.300 US-Dollar für Privatpersonen, bis zu 6.600 USD für offizielle Vertreter und bis ca. 33.000 US-Dollar für juristische Personen bzw. deren Betriebs-Einstellung für 90 Tage. Noch strenger geahndet wird derartige Propaganda im Internet oder in Medien. Im Fall von Propaganda für Erwachsene werden 1.650 bis 3.300 US-Dollar für Private fällig. 3.300 bis 6.600 US-Dollar für offizielle Vertreter und 16.500 bis 66.000 US-Dollar für juristische Personen mit möglicher Betriebssperre. Zielt die Propaganda im Netz und in Medien auf Kinder ab, steigen die Strafen erneut. Für juristische Personen auf bis zu 82.600 US-Dollar.

Geschlechtsumwandlung im Visier

Der Kodex für Verwaltungsverstöße führt separat eine Haftung für den Nachweis nicht traditioneller Beziehungen zu Minderjährigen oder Informationen ein, die zu einer Geschlechtsumwandlung führen. Die Geldbußen reichen von 850 bis 66.000 US-Dollar. Die Verbreitung solcher Informationen über Medien oder das Internet wird strenger bestraft: Mit zwischen 3.300 US-Dollar und 66.000 US-Dollar in den genannten Gruppen. Verbreiten Ausländer oder Staatenlose LGBT-Propaganda unter Erwachsenen, liegt die Geldstrafe laut Gesetz zwischen 850 und 1.650 US-Dollar, mit Propaganda in den Medien und im Internet als erschwerender Faktor. In beiden Fällen geht mit den Geldbußen eine Abschiebung einher, der eine Inhaftierung von bis zu 15 Tagen vorausgehen kann.

Teure Pädophilie-Verharmlosung

Nach neuen Normen wird Pädophilie-Propaganda als Verbreitung von Informationen definiert, die darauf abzielen, sie zu rechtfertigen oder zu entlasten sowie ansprechend zu gestalten. Die Geldbußen dafür liegen zwischen 3.300 bis 66.000 US-Dollar. Für die Propaganda von Pädophilie im Internet oder in den Medien drohen Geldstrafen zwischen 6.600 bis 165.000 US-Dollar. In beiden Fällen kann der Betrieb bei juristischen Person für bis zu 90 Tage ausgesetzt werden."

Quelle: Wochenblick

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