EU-Kommission will Rückführungszentren in Drittländern erlauben
Die EU-Kommission will die europäischen Abschieberegeln verschärfen. Unter anderem soll den Mitgliedsländern erstmals erlaubt werden, sogenannte Rückführungszentren in Drittländern zu etablieren, teilte die Behörde am Dienstag in Straßburg mit.
Ein solches Abkommen oder eine solche Vereinbarung kann demnach mit
Drittländern geschlossen werden, welche die internationalen
Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht,
einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, achten. Familien
mit Minderjährigen sowie unbegleitete Minderjährige sollen demnach
ausgeschlossen sein, und die Umsetzung solcher Abkommen oder
Vereinbarungen soll überwacht werden.
Weitere Punkte der neuen
Strategie sind unter anderem die gegenseitige Anerkennung von
Rückführungsentscheidungen, klarere Regeln für die erzwungene
Abschiebung bei gleichzeitiger Schaffung von Anreizen für die
freiwillige Rückkehr sowie strengere Sicherheitsvorkehrungen während des
gesamten Prozesses.
"Heute verlassen nur etwa 20 Prozent
derjenigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung getroffen wurde,
Europa", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Diese
Zahl sei bei Weitem zu niedrig. Deshalb werde man gemeinsame Regeln
einführen, mit einer europäischen Rückführungsanordnung und der
gegenseitigen Anerkennung von entsprechenden Entscheidungen durch die
Mitgliedstaaten. Die Grundrechte und das Völkerrecht werde man zwar
"stets in vollem Umfang respektieren", sagte die Kommissionschefin
weiter: "Aber diejenigen, die kein Bleiberecht haben, müssen rasch
abgeschoben werden, und für diejenigen, die nicht kooperieren, muss es
klare Konsequenzen geben."
Im nächsten Schritt müssen das
EU-Parlament und die Mitgliedsländer zu den neuen Regeln eine Einigung
erzielen. Man werde die Mitgesetzgeber dabei unterstützen, die
Verhandlungen über diesen Verordnungsentwurf voranzutreiben, so die
Brüsseler Behörde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur