EU-Kommission will Schutzklauseln für Bulgarien und Rumänien nicht anwenden
Archivmeldung vom 27.06.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie EU-Kommission kritisiert in ihren Fortschrittsberichten für Bulgarien und Rumänien zwar Defizite der neuen EU-Mitglieder im Kampf gegen Korruption. Die Brüsseler Behörde empfiehlt jedoch, vorerst nicht von Schutzklauseln Gebrauch zu machen.
Die Möglichkeit von Schutzmaßnahmen wurde beim EU-Beitritt
Bulgariens und Rumäniens vereinbart. Sie erlauben, spezifische Rechte
der neuen Mitglieder aufzuheben. So müssten zum Beispiel andere
EU-Länder bei Anwendung der Klauseln Entscheidungen von Gerichten in
Rumänien und Bulgarien oder dort erlassene Haftbefehle nicht
automatisch anerkennen. "Falls Bulgarien die Reformanstrengungen mit
Sorgfalt fortsetzt, wäre es nicht angemessen, die Schutzklauseln des
Beitrittsvertrags anzuwenden", zitiert die in Essen erscheinende
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Mittwochsausgabe) aus dem Entwurf
der Länderberichte, die der WAZ vorliegen. Der Report für Rumänien
enthält in den Schlussfolgerungen eine fast wortgleiche Formulierung.
Beide Berichte sollen am Mittwoch veröffentlicht werden.
Bulgarien werden Fortschritte attestiert, was die Unabhängigkeit,
Verantwortlichkeit und Effizienz der Justiz angeht. Zugleich heißt
es, dass der Fortschritt bei der Verfolgung von Korruptionsfällen
durch die Justiz "noch ungenügend" sei. Die gleiche Rüge richtet die
EU-Kommission auch an Rumänien. Im Bulgarien-Bericht, der etwas
strenger ausfällt als der Rumänien-Bericht, werden zudem Mängel beim
Kampf gegen organisierte Kriminalität angemahnt. "Es gibt keinen
Spielraum, bei der Justizreform und dem Kampf gegen Korruption und
organisiertes Verbrechen nachzulassen", heißt es an die Adresse
Bulgariens.
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung