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EU-Kommission will Schutzklauseln für Bulgarien und Rumänien nicht anwenden

Archivmeldung vom 27.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die EU-Kommission kritisiert in ihren Fortschrittsberichten für Bulgarien und Rumänien zwar Defizite der neuen EU-Mitglieder im Kampf gegen Korruption. Die Brüsseler Behörde empfiehlt jedoch, vorerst nicht von Schutzklauseln Gebrauch zu machen.

Die Möglichkeit von Schutzmaßnahmen wurde beim EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens vereinbart. Sie erlauben, spezifische Rechte der neuen Mitglieder aufzuheben. So müssten zum Beispiel andere EU-Länder bei Anwendung der Klauseln Entscheidungen von Gerichten in Rumänien und Bulgarien oder dort erlassene Haftbefehle nicht automatisch anerkennen. "Falls Bulgarien die Reformanstrengungen mit Sorgfalt fortsetzt, wäre es nicht angemessen, die Schutzklauseln des Beitrittsvertrags anzuwenden", zitiert die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Mittwochsausgabe) aus dem Entwurf der Länderberichte, die der WAZ vorliegen. Der Report für Rumänien enthält in den Schlussfolgerungen eine fast wortgleiche Formulierung. Beide Berichte sollen am Mittwoch veröffentlicht werden. Bulgarien werden Fortschritte attestiert, was die Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit und Effizienz der Justiz angeht. Zugleich heißt es, dass der Fortschritt bei der Verfolgung von Korruptionsfällen durch die Justiz "noch ungenügend" sei. Die gleiche Rüge richtet die EU-Kommission auch an Rumänien. Im Bulgarien-Bericht, der etwas strenger ausfällt als der Rumänien-Bericht, werden zudem Mängel beim Kampf gegen organisierte Kriminalität angemahnt. "Es gibt keinen Spielraum, bei der Justizreform und dem Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen nachzulassen", heißt es an die Adresse Bulgariens.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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