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Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen Nutzung der DDR-Personenkennzahl läuft zum Jahresende aus

Archivmeldung vom 20.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

15 Jahre nach der Wende erregt die Personenkennzahl (PKZ) des DDR-Melderegisters noch einmal die Gemüter. Die aus zwölf Ziffern bestehende Zahl, aus der sich Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtskreis ableiten lassen, kann nur noch bis zum Jahresende für Recherchezwecke - etwa bei der Aufarbeitung der Stasi-Problematik - verwendet werden.

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Daten des Zentralen Einwohnerregister (ZER) der DDR - wozu die PKZ gehört - konnten bisher dank verlängerter Gesetzesfristen für Recherchen in der Stasi-Unterlagenbehörde genutzt werden. Diese Frist läuft zum Jahresende 2005 aus.

Ostdeutsche Bürgerrechtler fürchten nun Behinderungen in ihren Recherchen. "Dieses Instrument ist für eindeutige Identifizierungen unerlässlich", betont Konrad Taut vom Bürgerkomitee Leipzig gegenüber der MZ. So gebe es immer wieder Überschneidungen von Namen und Geburtstagen, die ohne Zuordnung durch einen Geburtsort nicht aufgelöst werden könnte. Aber auch die für Doppelidentitäten von Offizieren genutzten fiktiven PKZ, die aus konspirativen Gründen in das Register eingelesen wurden, seien nur im Zentralregister zu finden. "Wenn das Register zum Jahreswechsel vernichtet wird, fehlen uns wertvolle Informationen", so Taut. Er fordert deshalb eine Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes durch den Bundestag noch im Jahre 2005. Auch die Stasi-Unterlagen-Behörde selbst sei "nicht glücklich" über die veränderte Rechtslage ab nächstem Jahr. "Die PKZ stellt bei unseren Recherchen eine wichtige Brücke zur alten Meldeadresse dar", so Behördensprecher Christian Booß. Er verstehe zwar, dass Datenschützer "nicht glücklich" seien über die Benutzung - sie erfolge aber nur in extrem eingeschränkten Fällen. Die Birthler-Behörde in Berlin will die Änderung möglichst in einem ganzen Paket von anderen Novellierungsvorschlägen mit durchsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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