Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Neue Verfassungsklage gegen EZB-Geldpolitik

Neue Verfassungsklage gegen EZB-Geldpolitik

Archivmeldung vom 17.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit einer Klage gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) befassen. Es geht darum, ob die Währungshüter mit dem umfassenden Aufkauf von Staats- und demnächst auch Unternehmensanleihen ihr Mandat überschreiten und damit wichtige demokratische Grundrechte der Deutschen übergehen.

Eine Gruppe von Professoren und Unternehmern hat nach Informationen der "Welt am Sonntag" diese Woche Verfassungsbeschwerde gegen die Politik der EZB eingelegt.

"Die aktuelle Politik der EZB ist weder notwendig noch geeignet, unmittelbar die Konjunktur im Euroraum durch Steigerung der Inflationsrate auf ca. zwei Prozent der Verbraucherpreise zu beleben", sagte der Berliner Anwalt Markus Kerber, Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Initiator der Klage, der "Welt am Sonntag".

Neben ihm gehören unter anderem auch die Professoren Gunnar Heinsson und Johann Heinrich von Stein zu den Klägern. Es gehe darum, eine Institution einzuhegen, die sich zwar als regelbasierte Gewalt bezeichne, sich faktisch aber nicht an die Regeln halte. Unter dem Vorwand, das Inflationsziel von mittelfristig rund zwei Prozent zu erreichen, würde die EZB immer neue Programme starten, die unkalkulierbare Risiken für die Bilanz der Bundesbank und damit auch den deutschen Steuerzahler zur Folge hätten.

Kerber bezeichnet die EZB in seinem Schriftsatz als "souveränen Diktator", der nach Gutdünken vorgehe und dabei die "Verhältnismäßigkeit" der Maßnahmen aus den Augen verliere. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus den Grundrechten beziehungsweise dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet, das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist. Sollte die EZB ihre Ankündigung wahr machen, würde sie über die nationalen Notenbanken Anleihen in einem Umfang von mindestens 1,74 Billionen Euro erwerben. Dadurch würden auch für den deutschen Steuerzahler erhebliche Budgetrisiken entstehen, die durch den Bundestag nicht abgesegnet sind.

Initiator Kerber treiben vor allem die Budgetrisiken um, die Deutschland durch das neue Programm entstehen könnten. Denn anders als bei Staatsanleihen, bei denen die Euro-Mitglieder lediglich für 20 Prozent der Käufe gemeinschaftlich haften würden, müssten sie bei den Firmenanleihen voll ins Risiko. In der Anklageschrift heißt es: "Hiermit hat sich die EZB ermächtigt, nach vagen Bonitätskriterien und ohne feste quantitativen Grenzen in diesen Markt einzudringen, die Eurozone zum Paradies für Unternehmensanleihen zu machen und den Wettbewerb zu verfälschen. Die Diskriminierung von Unternehmen, die sich nicht über den Kapitalmarkt finanzieren, liegt auf der Hand." Anwalt Kerber hofft darauf, dass die Karlsruher Richter zumindest die Bundesbank daran hindern, sich weiter an den verschiedenen Kaufprogrammen der EZB zu beteiligen und beim Anleihekaufprogramm für Unternehmenspapiere, das im Juni starten soll, gar nicht erst einzusteigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte besuch in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige