Japan führt Wahlrecht mit 18 Jahren ein
Archivmeldung vom 17.06.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Japan dürfen die Bürger künftig schon ab einem Alter von 18 Jahren wählen. Eine entsprechende Absenkung des Wahlalters wurde am Mittwoch beschlossen, meldet die Nachrichtenagentur Kyodo.
Bislang galt das aktive Wahlrecht nur für alle japanischen Staatsbürger, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Passives Wahlrecht für das Shūgiin, für Bürgermeister, für Präfektur- und Kommunalparlamente haben bislang alle Männer und Frauen mit dem vollendeten 25. Lebensjahr, Kandidaten für das Sangiin sowie für das Gouverneursamt in den Präfekturen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur