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EU geht juristisch gegen britischen Brexit-Verstoß vor

Archivmeldung vom 01.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo des Internationalen Seegerichtshofs: Er ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen von 10. Dezember 1982 als selbständige Organisation im UN-System tätig ist. Das Übereinkommen trat am 16. November 1994 in Kraft und der ISGH wurde am 1. Oktober 1996 mit Sitz im Hamburger Stadtteil Nienstedten gegründet. Auf den Standort Hamburg hatte sich die UN-Seerechtskonferenz bereits am 21. August 1981 in Genf geeinigt.[1] Dem ISGH wurde mit der UN-Resolution 51/204 vom 17. Dezember 1996 Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugesprochen und somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung garantiert, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.
Logo des Internationalen Seegerichtshofs: Er ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen von 10. Dezember 1982 als selbständige Organisation im UN-System tätig ist. Das Übereinkommen trat am 16. November 1994 in Kraft und der ISGH wurde am 1. Oktober 1996 mit Sitz im Hamburger Stadtteil Nienstedten gegründet. Auf den Standort Hamburg hatte sich die UN-Seerechtskonferenz bereits am 21. August 1981 in Genf geeinigt.[1] Dem ISGH wurde mit der UN-Resolution 51/204 vom 17. Dezember 1996 Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugesprochen und somit die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung garantiert, wenn Themen behandelt werden, die den Seegerichtshof betreffen.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Union hat rechtliche Schritte gegen Großbritannien wegen Verstößen gegen den Brexit-Vertrag eingeleitet. Man habe ein Aufforderungsschreiben an das Vereinigte Königreich gerichtet, weil das Land gegen seine Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen verstoßen habe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Mit diesem Schritt beginne ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren.

Großbritannien habe einen Monat Zeit, um auf das Schreiben zu antworten. Nach Artikel 5 des Austrittsabkommens müssen beide Seiten alle geeigneten Maßnahmen treffen, um die sich aus dem Austrittsabkommen ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, und alle Maßnahmen unterlassen, die die Verwirklichung der Ziele des Abkommens gefährden könnten. Konkret richtet sich die Beschwerde der EU-Kommission gegen das umstrittene Binnenmarktgesetz, welches am Dienstag trotz massiver EU-Kritik vom britischen Unterhaus gebilligt worden war.

Die britische Regierung habe es trotz zahlreicher Aufforderungen der Europäischen Union unterlassen, die strittigen Teile des Gesetzentwurfs zurückzuziehen, kritisierte die EU-Kommission. Damit habe das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtung gemäß Artikel 5 des Austrittsabkommens, nach Treu und Glauben zu handeln, verstoßen. Darüber hinaus habe das Land einen Prozess eingeleitet, der bei vollständiger Ratifizierung des Gesetzes die Umsetzung des Austrittsabkommens "erheblich beeinträchtigen" würde, so die Brüsseler Behörde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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