Ukrainische Armee setzt Splittersprengbomben im Donezbecken ein
Archivmeldung vom 14.02.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas russische Ermittlungskomitee hat nach eigener Auskunft Beweise für den Einsatz von „Totschka-U“-Raketen durch die ukrainische Armee gegen die friedliche Bevölkerung des eigenen Landes erhalten, schreibt die „Rossijskaja Gaseta“ am Dienstag.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Die Raketenkomplexe des Typs Totschka-U wurden in den 1970er Jahren entwickelt und 1975 bei der sowjetischen Armee in Dienst gestellt. Eine modernisierte Version mit einer Reichweite von 120 Kilometern wurde 1989 in die Bewaffnung aufgenommen. Nach dem Zerfall der Sowjetunion blieben viele Raketen dieses Typs in der Ukraine. Sie sind heute eine der schlagkräftigsten Waffen der ukrainischen Armee
Wie das russische Ermittlungskomitee mitteilte, feuerte das ukrainische Militär mit Kassetten- und Splittersprengbomben bestückte Raketen auf die friedliche Bevölkerung im Donezbecken ab. Experten zufolge bildet solch ein bei der Explosion bis zu 14.500 Splitter auf einer Fläche von zwei bis drei Hektar. Ein Kassetten-Geschoss kann auf offenem Gelände mit einer Fläche von 3,5 bis sieben Hektar 15.800 Splitter verstreuen.
Das russische Ermittlungskomitee konnte nachweisen, dass Zivilisten im Donezbecken aus Raketen mit Streu- und Kassetten-Geschossen beschossen wurden.
Laut der Sprecherin des Ermittlungskomitees, Swetlana Petrenko, ist der Einsatz dieser Waffen durch internationale Verträge verboten, die Überlebenschancen der sich gegenseitig bekämpfenden Seiten und Zivilisten bei Zusammenstößen bzw. Militärkonflikten sind nahezu ausgeschlossen.
„Der nicht selektive Einsatz solcher Waffen führt zu Verlusten und Verletzungen der friedlichen Einwohner sowie einer überaus großen Beschädigung von Zivilobjekten“, so Petrenko.
Laut dem Ermittlungskomitee verstoßen die ukrainischen Militärs gegen die Minsker Vereinbarungen sowie das Abkommen über den Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg und das Zusatzprotokoll II.
Quelle: Sputnik (Deutschland)