Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen EU-Justizkommissar bemängelt deutsches Lieferkettengesetz

EU-Justizkommissar bemängelt deutsches Lieferkettengesetz

Archivmeldung vom 02.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Didier Reynders (2019)
Didier Reynders (2019)

Foto: Author
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erwartet von der Einigung der Bundesregierung auf ein deutsches Lieferkettengesetz Rückenwind für ein EU-Gesetz. "Es hilft uns enorm, wenn Deutschland nun wie Frankreich und die Niederlande die Unternehmen stärker in die Verantwortung dafür nehmen, woher sie ihre Vorprodukte beziehen", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die Einigung gehe aber nicht weit genug. "Wir wollen ein starkes Signal aussenden", sagte Reynders. "Wir wollen weit gehen, weit die Lieferkette herunter und weit, was die Zahl der betroffenen Unternehmen betrifft." Eine Schwelle von zunächst 3.000 Mitarbeitern 2023 oder 1.000 ein Jahr darauf, wie in Berlin geplant, sei zu wenig.

"Die Größe der Unternehmen sagt nichts aus", sagte der EU-Justizkommissar. Die Einfuhr von Textilien, die von Zwangsarbeitern gepflückte Baumwolle enthalten, könne ein Kleinstbetrieb organisieren. Die EU-Kommission werde deshalb in ihrem für Juni geplanten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz alle Unternehmen einbeziehen, egal welcher Größe. Die EU-Regeln sollten zudem auch für Unternehmen gelten, die keinen Sitz in der EU hätten, aber ihre Produkte im Binnenmarkt verkaufen wollten. Eine Beschränkung auf den ersten Zulieferer habe zudem wenig Sinn. Die seien meistens ohnehin noch in der EU angesiedelt und heikel werde es oft erst auf der sechsten oder siebten Stufe der Lieferkette. Verstöße will Reynders nicht nur mit Bußgeldern belegen, sondern prüft auch strafrechtliche Folgen. Vor allem aber sollen die Unternehmen zivilrechtlich haften. "Die Aktionäre und andere betroffene Parteien, aber auch Organisationen wie Gewerkschaften sollen auf Schadensatz klagen können, so wie wir das in Reaktion auf den Dieselskandal mit den EU-Regeln für Kollektivklagen ermöglicht haben", sagte Reynders.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte folgte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige