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Verfassungsrichter: Grundgesetz lässt weitere Souveränitätsabgabe nach Brüssel zu

Archivmeldung vom 22.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Nach Überzeugung des Verfassungsrichters Peter Müller lässt das Grundgesetz die Übertragung weiterer Kompetenzen nach Brüssel zu. "Ich halte die Möglichkeiten des Grundgesetzes, Souveränitätsrechte auf die europäische Ebene zu verlagern, noch nicht für ausgeschöpft", sagte Müller der "Welt am Sonntag". "Die Aufgabe der eigenen Staatlichkeit und die Gründung eines europäischen Bundesstaates wären allerdings nicht mehr von der derzeit geltenden Verfassung gedeckt." Dies sei eine Frage, über die das Volk entscheiden müsse.

Ebenso wenig dürfe die Identität der Verfassung angetastet werden, fügte der frühere saarländische Ministerpräsident hinzu. Der Kernbestand des Grundgesetzes sei nicht disponibel, auch nicht aus Gründen der europäischen Integration.

Müller ließ zugleich erkennen, dass Karlsruhe die Entscheidung über den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank an den Europäischen Gerichtshof überweisen könnte. "Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob es eine europarechtliche Frage gibt, mit deren Auslegung der Europäische Gerichtshof zu befassen ist", sagte er. Das Ergebnis sei offen.

Müller hob zudem hervor, dass Karlsruhe zum Euro-Rettungsschirm ESM "in der Hauptsache noch nicht entschieden" habe. Bei der Eilentscheidung über den ESM habe sich Karlsruhe "nicht unter Druck setzen lassen, sondern eine sorgfältige und abgewogene Entscheidung getroffen". Das sei von den Finanzmärkten akzeptiert worden und habe die Position des Gerichts gestärkt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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