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EGMR verurteilt Türkei wegen Inhaftierung von Journalisten

Archivmeldung vom 20.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Kleine Gerichtssaal des EGMR – vormalig Sitzungssaal der Kommission
Der Kleine Gerichtssaal des EGMR – vormalig Sitzungssaal der Kommission

Von Djtm aus der deutschsprachigen Wikipedia, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4860390

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung von zwei Journalisten verurteilt. Die Straßburger Richter werteten die Inhaftierung der Kläger am Dienstag als Grundrechte-Verstoß. Die beiden Männer waren nach dem gescheiterten Militärputsch vom Juli 2016 festgenommen worden.

Bereits im Januar hatte das türkischen Verfassungsgericht die Haft für die beiden Journalisten als nicht rechtens gewertet. Weil die Türkei Mitglied des Europarats ist, ist sie verpflichtet, Urteile des EGMR umzusetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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