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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

Archivmeldung vom 25.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
EU-Kommission: Die Herrscher über alle EU Mitgliedsstaaten?
EU-Kommission: Die Herrscher über alle EU Mitgliedsstaaten?

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eröffnet. Hintergrund sind mögliche Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA), teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Man habe den Verdacht, dass die von den Unternehmen ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen aus dem DMA wirksam zu erfüllen, hieß es.

Unter anderem wolle man prüfen, ob die Maßnahmen, die Alphabet und Apple in Bezug auf ihre Verpflichtungen in Bezug auf App-Stores ergriffen haben, gegen das Gesetz verstoßen. Bei Alphabet geht es zudem auch um die Regelungen zur Anzeige von Google-Suchergebnissen und bei Apple um die Möglichkeit der einfachen Deinstallation von Softwareanwendungen. Mit Blick auf die Facebook-Mutter Meta hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob das kürzlich eingeführte "Bezahlen oder Einverständnis"-Modell für Nutzer in der EU mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist. 

Man sei besorgt, dass die binäre Wahl, die Meta mit dem Modell vorgebe, keine "echte Alternative" für den Fall biete, dass die Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilen, so die EU-Wettbewerbshüter. "Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig mit dem DMA übereinstimmen", sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. "Wir werden nun prüfen, ob die Unternehmen die DMA einhalten, um offene und wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa zu gewährleisten." Die EU-Kommission beabsichtigt nach eigenen Angaben, das Montag eröffnete Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Im Falle eines Verstoßes drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens. Bei wiederholten Verstößen können solche Geldbußen bis zu 20 Prozent betragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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