Union: EuGH-Urteil setzt Zeichen für Wissenschaftsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit
Archivmeldung vom 06.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag geurteilt, dass das ungarische Hochschulgesetz gegen europäisches Recht verstößt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert, und der Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Andreas Nick: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann nicht überraschen."
Beide weiter: "Bereits im April 2017 hatte die Venedig-Kommission des Europarats in ihrem Gutachten zum ungarischen Hochschulgesetz für die jetzt vom EUGH beanstandeten Aspekte entsprechende konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Diese wurden vom ungarischen Parlament jedoch nicht beachtet.
Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir uns stets für den ungehinderten Fortbestand der Central European University (CEU) in Budapest eingesetzt. Eine pluralistische Demokratie lebt von einem institutionellen Rahmen, zu dem eine unabhängige Justiz, freie Medien, eine freie Wissenschaft sowie eine lebendige Zivilgesellschaft gehören.
Es wird nun darauf ankommen, dass die ungarische Regierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vollumfänglich umsetzt. In Zukunft jedoch muss die Europäische Union deutlich früher sicherstellen, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofes in den Mitgliedsstaaten beachtet und angewandt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft weiter konsequent einen neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus vorantreibt. Entsprechende Vorschläge dazu hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates in einer Resolution unterbreitet."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)