Innenministerium: Passbeantragung in syrischer Botschaft zumutbar
Archivmeldung vom 17.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttSyrische Flüchtlinge müssen für die Ausstellung oder Verlängerung eines Passes auch künftig in die syrische Botschaft gehen, um von deutschen Ausländerbehörden anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Montagsausgaben berichten.
Das Innenministerium schreibt, anders als anerkannten Flüchtlingen oder Asylbewerbern sei subsidiär Schutzberechtigten, zu denen die Mehrheit der syrischen Flüchtlinge zählt, "die Vorsprache bei den Behörden ihres Heimatstaates zwecks Erlangung eines Passes grundsätzlich zuzumuten". Der Antwort zufolge gilt dies unabhängig vom jüngsten Lagebericht des Auswärtigen Amts, in dem es zu Syrien unter anderem heißt, eines Tages zurückkehrende Flüchtlinge würden "innerhalb der besonders regimenahen Sicherheitsbehörden (
) als Feiglinge und
Fahnenflüchtige" gelten, "schlimmstenfalls sogar als Verräter bzw. Anhänger von Terroristen".
Und "immer wieder" seien sie deshalb einer "Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt". Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Luise Amtsberg, kritisierte die Klarstellung der Bundesregierung. "Syrien ist kein sicheres Land", sagte sie dem RND. "Das haben der Bundesinnenminister und alle Landesinnenminister kürzlich auf der Innenministerkonferenz beschlossen. Es kann nicht sein, dass deutsche Behörden die Sicherheit eines Schutzsuchenden unnötig gefährden und zusätzlich die Finanzierung eines Terrorregimes in Kauf nehmen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur