Österreichs Regierungs-Politiker kriegen den Hals nicht voll
Archivmeldung vom 14.02.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNichts gelernt: In Österreich poppt gerade wieder ein eklatanter Fall von großzügigem Umgang der Regierenden mit Steuergeld bei der eigenen Kaste auf. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".
Weiter berichtet das Portal: "Während die Grünen wie auch die ÖVP den hart arbeitenden Bürger trotz der Teuerungswelle über die Steuergesetzgebung und das Finanzamt erbarmungslos weiter bis auf den letzten Cent ausnehmen lassen und dabei auch vor länger arbeitenden Pensionisten nicht Halt machen, verschleudert die Regierung weiterhin leichtfertig Steuergeld an ihre Vasallen.
Unersättliche Gier nach Steuergeld
So streiften Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky und Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler, die für ihre bislang nicht gerade signifikante Tätigkeit mit monatlich 16.370 Euro (brutto) bereits fürstlich entlohnt werden, drei Monate lang mehr Geld ein, als ihnen zugestanden hätte: nämlich jeweils 1.811,10 Euro.
Opposition fordert Rückzahlung
Das behaupten zumindest die Bundesräte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) und Sascha Obrecht (SPÖ). Die beiden sehen darin einen klaren Rechtsbruch, den sie folgendermaßen begründen: Da Tursky und Kraus-Winkler als bereits angelobte Staatssekretäre erst nach einem Vierteljahr mit ihren speziellen Aufgaben betraut wurden, hätten sie monatlich jeweils nur 14.489,60 Euro kassieren dürfen. Beiden wurden somit fast 11.000 Euro zu viel an Steuergeld ausbezahlt, weshalb nun eine Rückzahlung des „Hängematten-Geldes“ gefordert wird.
Keine Einzelfälle
Sie sind vermutlich auch nicht die einzigen Staatssekretäre, die so leichtfertig mit den von österreichischen Bürgern aufgebrachten Steuern versorgt wurden. Denn in einer Anfrage zu diesem skandalösen Vorgang an Bundeskanzler Karl Nehammer erklärte dieser, dass dies zumindest schon seit 1997 „langjährige Staatspraxis“ sei, den Staatssekretären gleich nach der Angelobung das volle Gehalt zu bezahlen. Nach der Auffassung von Arlamovsky und Obrecht ist dies allerdings verfassungswidrig."
Quelle: AUF1.info