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EU-Kommission will Produktion von Klonfleisch aussetzen

Archivmeldung vom 19.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Flagge von Europa
Flagge von Europa

Die EU-Kommission will die Vorschriften für Klonfleisch verschärfen und damit Tierschutz-Bedenken Rechnung tragen. Die Kommissare sprachen sich am Dienstag dafür aus, das Klonen von Tieren für die Nahrungsmittelproduktion für zunächst fünf Jahre auszusetzen. Auch der Import von Lebensmitteln aus Klonen und die Verwendung geklonter Tiere soll gestoppt werden. Das Europäische Parlament und die EU-Regierungen im Ministerrat sind ebenfalls an dem Entscheidungsprozess beteiligt.

Das Klonen zu anderen Zwecken, etwa der Arzneimittelherstellung und der Forschung, sei von der Initiative nicht betroffen, unterstrich der für Verbraucher und Gesundheit zuständige Kommissar John Dalli. Nach fünf Jahren will die Kommission die Maßnahmen noch einmal überprüfen. Sie erwägt auch ein Rückverfolgungssystem für Importe von Reproduktionsmaterial für Klone, etwa Samen und Embryonen von Klonen.

Dänemark ist derzeit der einzige Mitgliedstaat, der das Klonen von Tieren für kommerzielle Zwecke landesweit verboten hat. Einige Drittstaaten setzen das Klonen dagegen bereits zur Produktion von Zuchttieren ein. Es gebe derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln aus Klon-Tieren oder ihren Nachkommen rechtfertigten, so die EU-Kommission.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienten dem Tierschutz, brächten aber keine unnötigen und ungerechtfertigten Einschränkungen mit sich. Lebensmittel aus Klonen fallen in den Geltungsbereich der Novel-Food-Verordnung, über die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird.

Quelle: Europäische Kommission

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