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EU-Kommission legt erstmals Liste "sicherer Herkunftsländer" vor

Archivmeldung vom 05.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Schmuttel / pixelio.de
Bild: Schmuttel / pixelio.de

Die EU-Kommission wird am kommenden Mittwoch erstmals eine Liste mit sogenannten "sicheren Herkunftsländern" vorlegen. Darauf steht neben den Staaten des westlichen Balkans auch die Türkei, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.), der der Vorschlag der Kommission am Samstag vorlag. Die Liste soll durch eine Verordnung im europäischen Recht verankert und somit für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden.

 Bei Asylbewerbern aus diesen Staaten können die Verfahren beschleunigt werden. Deutschland führt bisher nur Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer. Ob auch Albanien, Montenegro und Kosovo so eingestuft werden, ist innenpolitisch umstritten. Die Kommission will ihre Liste sukzessive um Staaten außerhalb Europas erweitern. Als Beispiele nennt sie Bangladesch, Pakistan und Senegal.

Wie die F.A.S. weiter berichtet, waren nach Angaben der Kommission im vergangenen Jahr nur zwischen 0,9 Prozent (Mazedonien) und 7,4 Prozent (Albanien) der Asylanträge aus Westbalkan-Staaten erfolgreich. In Albanien gebe es lediglich "isolierte Fälle von Blutrache, häuslicher Gewalt und Diskriminierung oder Gewalt gegen Angehörige ethnischer Minderheiten", etwa Roma, schreibt die Kommission zur Begründung ihres Vorschlags. Betroffene könnten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden und genössen insofern Schutz. Höher war die Erfolgsquote türkischer Asylbewerber, sie lag 2014 bei 23,1 Prozent. Die Kommission weist jedoch ausdrücklich daraufhin, dass die Türkei als EU-Beitrittskandidat die Kopenhagener Kriterien erfüllt und "weiter erfüllen muss, um Mitglied zu werden".

Nach den Kriterien muss ein Land demokratische Verfahren und Rechtstaatlichkeit gewährleisten, Minderheiten schützen und die Menschenrechte achten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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