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EuGH: Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Archivmeldung vom 06.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ungarn und die Slowakei müssen sich laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an der Umverteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen. Der EuGH wies die Klage der beiden Länder gegen eine von der EU beschlossene Aufnahmequote am Mittwoch zurück.

Der EU-Beschluss aus dem September 2015 sah vor, bis zu 120.000 Flüchtlinge zur Entlastung Italiens und Griechenlands in die anderen Mitgliedstaaten der EU umzusiedeln.

Die Slowakei, Ungarn, Tschechien und Rumänien hatten gegen die Annahme des Beschlusses gestimmt. Ungarn und die Slowakei beantragten daraufhin beim EuGH, den Beschluss für nichtig zu erklären.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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