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DGB warnt: Nacktscanner am Werkstor möglich

Archivmeldung vom 28.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nacktscanner-Bild: Gefährliche Substanzen nicht zuverlassig zu finden. Bild: TSA
Nacktscanner-Bild: Gefährliche Substanzen nicht zuverlassig zu finden. Bild: TSA

Im Streit um die seit Jahren geplante EU-Datenschutzreform warnt der DGB davor, "einer weitflächigen Überwachung im Betrieb Tür und Tor zu öffnen". Als Beispiel nannte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" die Möglichkeit von Nacktscannern an Werkstoren und heimlicher Durchsuchungen von Beschäftigten-Computern.

Buntenbach forderte, die Bundesregierung müsse in den abschließenden Verhandlungen über die umstrittene europäische Datenschutz-Grundverordnung dafür sorgen, dass zum Schutz der Beschäftigten "strengere nationale Vorschriften" möglich sein müssen. "Ansonsten sollte der Beschäftigtendatenschutz besser gar nicht in der Verordnung geregelt werden", sagte die Gewerkschafterin anlässlich des 9. Europäischen Datenschutztages an diesem Mittwoch.

Laut Buntenbach haben die europäischen Justiz- und Innenminister im Dezember 2014 festgelegt, dass die Vorschriften für Beschäftigte zwar "spezifischer", aber nicht strenger geregelt werden dürfen. "Im Klartext: Wenn nach der Verordnung an Flughäfen der Einsatz von Nacktscannern für die Sicherheit des Flugbetriebes datenschutzrechtlich erlaubt ist, könnte auch der einzelne Arbeitgeber bei Torkontrollen diese Vorschrift nutzen."

Buntenbach warnte zudem, bei einem Inkrafttreten der geplanten Verordnung, wäre es vorbei mit einer Kontrolle von Datenschutzvorschriften oder der Überprüfung von Datenschutzverstößen durch das Bundesverfassungsgericht.

An der Datenschutz-Grundverordnung feilen die 28 EU-Länder seit Jahren. Am Ende sollen einheitliche Standards stehen, wie Behörden oder Unternehmen persönliche Daten der Bürger schützen müssen und inwieweit zum Beispiel Spuren im Internet kommerziell genutzt werden dürfen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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