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Dänemark: Politikerin muss wegen strengem Asylkurs in Haft wegen Vorgehen gegen Kinderehen

Archivmeldung vom 14.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Arno Mikkor, Aron Urb / Flickr / EU2017EE Estonian Presidency
Bild: Arno Mikkor, Aron Urb / Flickr / EU2017EE Estonian Presidency

Es ist fast einmalig in Dänemark. Erstmals seit mehr als 100 Jahren wurde ein ehemaliges Regierungsmitglied wegen Amtsvergehen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei geht es allerdings nicht um Korruption oder Bestechlichkeit, wie man dies in Österreich vielleicht zunächst vermuten würde, sondern um zu strenge Anweisungen im Asylbereich. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "60 Tage Haft: Das entschied das dänische Reichsgericht im Falle der früheren Migrationsministerin Inger Støjberg. Der Grund klingt banal und beweist die beunruhigende Macht der Asyllobby. Seit 2015 war die konservative Politikerin als Ministerin für Ausländer und Integration für die Umsetzung des härteren Asylkurses in Dänemark zuständig.

Vorgehen gegen Kinderehen wurde ihr zum Verhängnis!

Dabei wurden Sozialleistungen beschränkt und es sollte für potentielle Asylwerber zunehmend unattraktiv werden, nach Dänemark einzureisen. Dazu gehörte auch, dass dänischen Gesetzen der Vorrang gegenüber anderen Gebräuchen und Sitten verschafft werden sollte. Eine der Weisungen Støjbergs verlangte, dass “Ehepaare” getrennt unterzubringen seien, wenn einer der Partner minderjährig ist. Diese wurde nun als illegal eingestuft.

Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Von diesem Vorgehen Støjbergs waren 23 „Asylpaare“ betroffen. Dieses habe aber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen und sei somit rechtswidrig gewesen: zu diesem Ergebnis kam nun das Reichsgericht. Dabei handelt es sich um ein Amtsenthebungsgericht, das nur zusammentritt, wenn es gegen amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder zu verhandeln gilt. Støjbergs Fall war erst der dritte seit 1910. Gegen das Urteil des Gerichts ist keine Berufung möglich. Auch anderweitig kann es nicht angefochten werden.

Die ehemalige Ausländerministerin rechnete vor dem Verfahren noch mit einem Freispruch. „Ich bin sehr überrascht, das muss ich sagen“, erklärte Støjberg nach der Verkündung des Urteils, bei dem sie zu 60 Tagen unbedingter Haft verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate Haft, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Ob sie in Haft muss oder eine elektronische Fußfessel bekommt, ist noch offen."

Quelle: Wochenblick

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