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Bundesfinanzministerium: Für kurzfristige ESM-Kredite keine strengen Reformauflagen

Archivmeldung vom 05.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Euro-Mitgliedsstaaten, die zur Stabilisierung ihrer Wirtschaftslage künftig auch kurzfristige Kredite aus dem Euro-Rettungsschirm ESM erhalten können, müssen dafür im Gegenzug nicht mit strengen Reformauflagen rechnen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Das sonst übliche strenge Prinzip der Konditionalität solle bei den geplanten kurzfristigen Stabilisierungskrediten nur eingeschränkt gelten, heißt es darin. "Das Prinzip der Konditionalität ist ein fundamentaler Grundsatz des ESM-Vertrages und muss auch im Rahmen möglicher neuer Finanzhilfeinstrumente Anwendung finden", so das Ministerium. Doch es fügt hinzu: "Die Konditionalität kann an das jeweilige Instrument angepasst werden, so dass je nach Ausgangslage des beantragenden Mitgliedstaates bei möglichen kurzfristigen Krediten gegebenenfalls kein volles makroökonomisches Anpassungsprogramm erforderlich wäre." Der FDP-Politiker Christian Dürr kritisierte dieses Vorgehen: "Wenn bei kurzfristigen Notkrediten die Regeln des ESM außer Kraft gesetzt werden, wird dies nicht zu einer schnelleren Gesundung der betroffenen Länder führen", sagte Dürr.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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