CDU-Politiker Brok: Dublin-Verordnung muss ergänzt werden
Archivmeldung vom 27.07.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer CDU-Europapolitiker Elmar Brok hat nach dem EuGH-Urteil zur Asylpolitik verstärkte Anstrengungen in der Flüchtlingspolitik von den EU-Mitgliedsstaaten gefordert. "Der Gerichtshof hat bestehendes Recht bestätigt. Dublin macht es aber auch nötig, schneller funktionsfähige Außengrenzkontrollen, Vereinbarungen mit Drittstaaten wie der Türkei und dem Libanon abzuschließen und vor allem gemeinsam die Fluchtursachen zu bekämpfen", sagte Brok der "Welt".
"Sonst führt Dublin immer wieder zu Problemen. Also Dublin nicht abzuschaffen, sondern zu ergänzen muss das Ziel sein." Brok, der Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments ist, zeigte sich mit dem Urteil auch zufrieden, weil es Mitgliedsstaaten möglich bleibe, sich in einer Ausnahmesituation wie 2015 menschlich und solidarisch zu zeigen.
Die Empfehlung von EuGH-Generalanwalt Yves Bot zur Umverteilung von Flüchtlingen in der EU hat für Brok auch über die Asylpolitik hinaus wegweisenden Charakter. Bot hatte erklärt, auch Ungarn und die Slowakei müssten die im September 2015 vereinbarten Flüchtlingskontingente aufnehmen. Zumeist folgt das Gericht den Empfehlungen seiner Generalanwälte. "Damit könnte endlich die Position des Vertrages von Lissabon durchgesetzt werden, in dem Mehrheitsentscheidungen vorgesehen sind. Nun stehen wir kurz davor, dass es soweit ist", sagte Brok.
Dass Entscheidungen in der EU so lange brauchen, sei einer der Gründe, warum die Leute immer den Kopf über die EU schütteln, sagte Brok. Schuld daran sei, dass sich die Mitgliedsstaaten vertragswidrig immer wieder auf die Anwendung der Einstimmigkeitsverfahren einigten, obwohl heute in der großen Mehrheit der EU-Gesetzgebung das Mehrheitsprinzip vorgesehen sei. "Nun muss auch die Bundesregierung endlich darauf drängen, das Potenzial von Mehrheitsentscheidungen in Europa durchzusetzen", forderte der Außenpolitiker. "Damit würde die EU schneller und handlungsfähiger werden." Durch ein rechtskräftiges Urteil des EuGH ! könnte d ie Europäische Kommission laut Brok auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und die Slowakei anstrengen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur