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Gericht stuft Ausweisung von Imamen aus Österreich als rechtens ein

Archivmeldung vom 21.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Ausweisung von Imamen, die vom Ausland finanziert wurden, aus Österreich war rechtens. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festgestellt. Damit wies der Gerichtshof eine Beschwerde türkischer Imame ab. Dies teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Das seit 2015 geltende Islamgesetz verbiete eine Auslandsfinanzierung der Geistlichen. Damit greife das Gesetz zwar in die Freiheit bei der Finanzierung anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, aber dieser Eingriff sei nicht unverhältnismäßig, befanden die Richter laut der Deutschen Presse-Agentur.

Die Wahrung der Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften von Staaten liege im öffentlichen Interesse. Verboten seien aber nur Zuwendungen anderer Staaten und deren Einrichtungen, nicht jedoch Gelder von ausländischen Privatleuten, sofern diese die Selbstständigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beschränkten."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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