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Sea Watch 3: Ignoriert Deutschland die internationalen Regelungen betreffend Hafenstaatkontrolle?

Archivmeldung vom 30.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sea-Watch 3
Sea-Watch 3

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  Sinn Féin

"Die Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle* (Paris Memorandum of Understanding on Port State Control, kurz: Paris MoU) ist ein internationales Abkommen, das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde", schreibt das Magazin "Unser Mitteleuropa".

Weiter schreibt das Magazin: "Bei dem in Porto Empedocle (Sizilien) angelandeten unter deutscher Fahne segelnden NGO-Schiff „Sea Watch 3“ wurden von den italienischen Hafenbehörden mehrere Verstöße bzw. Anomalien festgestellt, die sich auf die Sicherheit der Schifffahrt und der maritimen Umwelt beziehen, was die administrative Blockade des Schiffes zur Folge hatte. Diese Blockade wurde bereits am 9. Juli verhängt.

Die internationalen Referenzstandards, aufgrund derer die „Sea Watch 3“ als mangelhaft befunden wurde, sind SOLAS, MARPOL, STCW und MLC. Alle diese Konventionen verlangen von Hafenstaaten, dass sie die Einhaltung der Konvention überwachen, und alle Flaggenstaaten von Schiffen müssen die Verantwortung für die Zertifizierung von Schiffen tragen.

So regelt etwa das internationale Übereinkommen SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea, deutsch: Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) die grundlegenden Sicherheitsaspekte für Schiffe, die internationale Routen befahren, wie Stabilität, Maschinen, elektrische Systeme, Brandschutz und lebensrettende Ausrüstung. Das Hauptziel des SOLAS-Übereinkommens besteht darin, die Mindeststandards für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Schiffen in einer Weise festzulegen, die mit ihrer Sicherheit vereinbar ist.

In der Folge hätte ein Vertreter des Flaggenstaats (Deutschland) die von den Behörden des Hafenstaates aufgezeigten Anomalien überprüfen und Lösungen für Reparaturen oder Aktualisierungen veranlassen müssen. Bisher hat sich dem Vernehmen nach jedoch noch kein deutscher Vertreter eingefunden, sodass die administrative Blockade weiterhin aufrecht bleibt. Die Nichtreaktion der deutschen Seite könnte allerdings auch als Vorstufe zu einem Flaggenentzugsverfahren gesehen werden."

*Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle

Quelle: Unser Mitteleuropa

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