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Österreich knüpft Sozialhilfe an Deutschkenntnisse

Archivmeldung vom 28.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sebastian Kurz (2018)
Sebastian Kurz (2018)

Foto: Kremlin.ru
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die rechtskonservative Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Mittwoch die Neuregelung bezüglich der Sozialhilfe im Land beschlossen. Demnach sollen Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen künftig nicht mehr die volle Höhe der Mindestsicherung erhalten. Das Gesetz soll nun im April 2019 in Kraft treten. Die Mindestsicherung wird demnach künftig landesweit einheitlich bei 863 Euro im Monat liegen. Davon sollen aber 300 Euro monatlich an Bedingungen geknüpft werden, so die Agentur Reuters.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Von der Neuregelung betroffen sind vor allem Asylberechtigte oder Zuwanderer, denen bei mangelnden Deutsch- oder Englischkenntnissen die staatliche Hilfe gekürzt werde. Weniger Geld wird es auch für Familien mit mehreren Kindern geben, während Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige oder Alleinerziehende mehr erhalten sollen, hieß es. Für Drittstaatsangehörige sowie EU-Bürger plant die Regierung eine fünfjährige Wartefrist.

Laut Kurz ist die Zahl der Sozialhilfe-Empfänger im Vergleich zu 2012 um fast das Doppelte gestiegen.

„Jeder zweite Bezieher von Mindestsicherung in Österreich ist ausländischer Staatsbürger“, zitiert Reuters Kurz. Ein Großteil davon lebe in Wien.

„Ziel muss es sein, mit diesen Maßnahmen die Zuwanderung in unser Sozialsystem zu stoppen. Das ist eines der großen Probleme in den letzten Jahren“, so Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der Partei FPÖ.

Rechtsexperten bezweifeln, dass die Pläne rechtlich Bestand haben werden. Nach EU-Recht stünde Asylberechtigten genauso viel Sozialhilfe zu wie Staatsangehörigen.

Österreichische Medien haben am Mittwoch bereits die wichtigsten Fragen und Änderungen zum Thema veröffentlicht.

Zuvor war berichtet worden, dass Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Bestimmung seines Asylgesetzes gescheitert war, die Menschen mit befristetem Aufenthaltsrecht nur eingeschränkte Sozialhilfe zugestehen sollte. Es war bereits die zweite Niederlage der Wiener Regierung innerhalb weniger Tage, die österreichische Regelungen für Migranten und Ausländer betreffen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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