Klage: EU findet deutsche Steuergesetze für Online-Marktplätze zu hart
Archivmeldung vom 21.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Brüssel wirft der Bundesrepublik vor, den freien Warenhandel in der EU auf Online-Marktplätzen wie Amazon und Ebay durch ein neues Steuerregime unzulässig zu beschränken. Außerdem seien die Bestimmungen "ineffizient und unverhältnismäßig", heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Das Verfahren der EU-Kommission zielt auf ein Gesetz, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist: Liegt den Marktplatzbetreibern keine Steuer-Bescheinigung des Händlers vor, können sie selbst für nicht abgeführte Umsatzsteuern in Haftung genommen werden.
Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren hatten vor allem zahlreiche Händler aus Fernost hierzulande keine Umsatzsteuer abgeführt. Das verursachte einen Schaden in Milliardenhöhe. Trotzdem pocht die EU-Kommission darauf, dass Deutschland binnen zwei Monaten Abhilfe schafft, um die Diskriminierung europäischer Unternehmen zu beenden.
Das Bundesfinanzministerium wies die Vorwürfe zurück: "Die Maßnahme ist mit EU-Recht vereinbar. Die Regierung wird daher im Dialog mit der Kommission die Regelung verteidigen", sagte eine Sprecherin des Ministeriums dem "Handelsblatt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur