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EZB-Präsidentin verlangt Gehorsam von Bundesbank

Archivmeldung vom 19.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Erhobener Zeigefinger (Symbolbild)
Erhobener Zeigefinger (Symbolbild)

Bild: CFalk / pixelio.de

Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, hat die Bundesbank an ihre Verpflichtung erinnert, sich nach den geldpolitischen Beschlüssen im Euroraum zu richten.

"Nach dem Vertrag müssen alle nationalen Zentralbanken in vollem Umfang an den Entscheidungen und der Durchführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets teilnehmen", sagte Lagarde dem "Handelsblatt". Die EZB unterstehe "der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union". Im Übrigen begrüßte die EZB-Präsidentin die Initiative der Regierungen in Berlin und Paris, ein großes Corona-Hilfsprogramm auf die Beine zu stellen.

Lagarde reagierte mit ihren Äußerungen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Bundesbank weitere Käufe von Staatsanleihen innerhalb eines seit 2015 laufenden Programms verbietet, wenn die EZB die Verhältnismäßigkeit ihrer Geldpolitik nicht genauer begründet. Dieses Urteil könnte die Bundesbank im schlimmsten Fall in rund zweieinhalb Monaten in die Situation versetzen, entweder gegen ihre Verpflichtung im Rahmen der europäischen Geldpolitik oder gegen das Urteil des Verfassungsgerichts zu verstoßen. Die EZB selbst sieht sich durch Urteile nationaler Gerichte nicht gebunden, die Bundesbank jedoch untersteht als deutsche Behörde der deutschen Gerichtsbarkeit.

Das Urteil hatte Sorgen um den Bestand der Eurozone hervorgerufen. Lagarde hob dagegen hervor, der Euro sei "unumkehrbar". Die geldpolitischen Beschlüsse im Euroraum werden vom EZB-Rat getroffen, der aus sechs Direktoren und 19 Chefs nationaler Notenbanken, darunter auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann, besteht. Die nationalen Notenbanken sind überwiegend für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich. Das Urteil des Verfassungsgerichts betrifft ein Programm, das unter der Abkürzung PSPP bekannt ist und zurzeit Zukäufe von Staatsanleihen für monatlich 20 Milliarden Euro vorsieht. Neuere, speziell für die Coronakrise geschaffene Programme sind nicht direkt betroffen. Zu dem Vorschlag eines 500 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron sagte Lagarde, dies sei "ehrgeizig, gezielt und willkommen". Sie öffneten den Weg "zu langfristigen Anleihen der EU-Kommission", außerdem zeugten sie vom "Geist der Solidarität und Verantwortung", so die EZB-Präsidentin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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