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Ein weiterer Schritt zu einer umfassenden nationalen Gendatenbank

Archivmeldung vom 28.07.2004

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2004 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das oberste britische Gericht hat entschieden, dass die Polizei auch die DNA-Proben von Unschuldigen unbegrenzt aufbewahrt werden dürfen, während die Frage diskutiert wird, das Genprofil jedes Neugeborenen zu speichern

Das britische Innenministerium setzt jedenfalls auf den Ausbau der nationalen Gen-Datenbank. Jede verfügbare genetische Identität könnte einen Straftäter überführen. Als erster Schritt sollen daher auch DNA-Proben von denjenigen, gesammelt und in die Datenbank auf unbestimmte Zeit eingespeist werden, die nicht einmal einer Straftat angeklagt oder als unschuldig wieder freigelassen werden. Und das ist nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts vom Ende letzter Woche auch rechtens.

Quelle: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/17968/1.html

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