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Millionendeal mit Masken: Politiker dürfen Geld aus Corona-Geschäften behalten

Archivmeldung vom 12.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Maske & Koffer: Freepik (2); Nüßlein: Henning Schacht; Sauter: Michael Lucan (beide Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE); Collage: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Maske & Koffer: Freepik (2); Nüßlein: Henning Schacht; Sauter: Michael Lucan (beide Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE); Collage: Wochenblick / Eigenes Werk

Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus: Und so ließ der deutsche Bundesgerichtshof die beiden CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein vom Haken. Diese machten zu Beginn der sogenannten “Pandemie” das große Geschäft mit der Vermittlung von Masken-Deals. Ihre üppige Provision dürfen sie nun ganz amtlich behalten. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin "Riesige Provision: Nun folgt der Freibrief

Die Optik war mehr als schief: Die beiden CSU-Politiker verdienten sich mit der “Pandemie” eine goldene Nase. Die Münchener Generalstaatsanwaltschaft hatte bei Sauter satte 1,24 Mio. Euro beschlagnahmt, bei Nüßlein immerhin noch 660.000 Euro. Eine Corona-Hand wusch die andere und der Alpen-Rubel rollte. Und wie: Infolge eines Deals mit chinesischen Masken verkaufte eine hessische Textilfirma mutmaßlich mithilfe der beiden Abgeordneten um etwa 60 Mio. Euro Masken an staatliche Abnehmer.

Das Steuergeld saß locker und die beiden Mandatsträger der damaligen Regierungspartei profitierten persönlich an der Vermittlung. Man konnte auf der einen Seite die sinnlose und teils gesundheitsschädliche Maskenpflicht verordnen – und andererseits damit Geld machen. Jetzt der Hammer: Angeblich war diese Praxis völlig legal. Denn laut BR24 kam der Bundesgerichtshof zur Ansicht, dass eine solche Aktivität nicht unter das Verbot der Bestechung oder Bestechlichkeit von Mandatsträgern falle.

Vermittlung angeblich keine politische Arbeit

Der Grund dafür ist eine skurrile Gesetzeslücke. Denn laut BGH ist die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen nur bei der “Wahrnehmung des Mandats” strafbar. Sprich: In unmittelbarem Zusammenhang mit Abstimmungen in Parlament und Ausschüssen oder in der Fraktion. Dass Abgeordnete auch außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machen, würde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches nicht erfasst. Solange der Bundestag das Gesetz nicht abändere, seien der Gerichtsbarkeit die Hände gebunden.

Politiker kamen über Umwege zum Geld

Dabei dürften sich sogar die Beteiligten zuvor nicht sicher gewesen sein, ob ihre illustren Deals wirklich koscher waren. Im Fall Nüßleins sollen die Gelder über eine Liechtensteiner Bank und ein Offshore-Konto in der Karibik geflossen sein. Sauter wiederum agierte ungeniert: Nachdem die Sache bei den Masken funktioniert hatte, kamen Verdachtsmomente auf, wonach er das Geschäftsmodell “Vermittlung über Provision” bei Schnelltests wiederholte. Dabei ging es um die Zulassung eines bestimmten Modells und eine Zahlung von 300.000 Euro. Die Firma dementierte, mit Sauter in Kontakt gestanden zu haben."

Quelle: Wochenblick

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