Covid-19-Gesetz: Impfgegner befürchten Impfpflicht in der Schweiz
Archivmeldung vom 14.08.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDa das Notrecht nur sechs Monate bestehen kann, sieht sich die Schweizer Bundesregierung gezwungen, neue temporäre Gesetze zu erlassen. Dabei soll dieses neue Gesetz helfen, die Nothilfen zu sichern. Am Mittwoch hat der Bundesrat einen Covid-19-Gesetzesentwurf verabschiedet. Doch schreibt dieser auch den Umgang mit den Impfungen vor?
Hierzu schreibt das russische online Magazin "Sputnik" auf seiner deutschen Webseite: "Um eine Sicherung der Corona-Nothilfen zu garantieren, braucht es eine gesetzliche Verankerung dieser. Da das Notrecht und die darin beschlossenen branchenübergreifenden finanziellen Unterstützungen nur sechs Monate rechtskräftig bleiben, hat der Bundesrat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zum Covid-19-Gesetz verabschiedet. Dieser soll nun dem Parlament zur Debatte vorgelegt werden.
Bisher ist schon viel Kritik zur bisherigen Vernehmlassung geäußert worden. Auf das haben sich die Bundesräte bei ihrer Überarbeitung des Entwurfs ebenfalls fokussiert. Vor allem ein Punkt scheine mehrere hunderte Privatpersonen verunsichert zu haben, schreibt die Schweizer Zeitung „Tages-Anzeiger“. Im Bericht aus der Vernehmlassung sei zu entnehmen, dass der Bundesrat „Impfungen für obligatorisch erklären“ könne. Dieser Wortlaut beziehe sich allerding einzig auf die heutige Gesetzeslage nach dem Epidemiengesetz der Schweiz: So sei es dem Bundesrat jetzt schon erlaubt unter bestimmten Umständen Impfungen zur Pflicht zu erklären.
Referendum sinnvoll?
Laut dem „Tages-Anzeiger“ soll die neue Gesetzesgrundlage keinerlei „Impfzwang“ verankern. Doch auch wenn es wörtlich nicht im Entwurf steht, stellt sich die Frage, ob dies den Impfgegnern genügt – trotz Klarstellung vom Bundesrat in der Erläuterung zum Entwurf. Bereits jetzt gebe es anonyme Gruppierungen, die im Internet für ein Referendum zum Covid-19-Gesetz aufrufen.
Sobald das Parlament den Gesetzesentwurf genehmigt, soll es im September bereits in Kraft treten – den Plänen des Bundesrates zufolge. Das Covid-19-Gesetz solle anschließend bis Ende 2021 gültig sein. Eine Volksabstimmung würde in jenem Zeitplan erst im März 2021 zustande kommen – fast in der Halbzeit der Gültigkeit des Gesetzes. Ob es nach dieser Volksabstimmung noch zu einem Referendum kommen wird, was den Prozess zeitlich erneut nach hinten befördert, sei bisher unklar.
Ursprünglich war vorgesehen, dass das Gesetz bis Ende des Jahres 2022 gültig sein soll. Dies jedoch hat sich laut Simonetta Sommaruga, Vorsteherin für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), geändert. Auf die Kritik aus der Vernehmlassung hätte man reagiert, indem man ein Jahr gestrichen hätte. Dies neben vielen anderen Anpassungen, welche von inhaltlicher wie auch struktureller Natur waren."
Quelle: Sputnik (Deutschland)