EU-Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2017 mehr als eine halbe Million Asylbewerber als schutzberechtigt an
Archivmeldung vom 19.04.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erkannten im Jahr 2017 538 000 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspricht einem Rückgang um fast 25% gegenüber 2016. Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten fast 24 000 umgesiedelte Flüchtlinge auf. Syrer stellten auch im Jahr 2017 die größte Gruppe von Personen dar, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, darauf folgten Afghanen und Iraker. Von den 175 800 Syrern, die in der EU den Schutzstatus erhielten, wurden mehr als 70% in Deutschland (124 800) registriert.
Diese Daten über die Ergebnisse von Asylentscheidungen in der EU werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht. Im Jahr 2017 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland (325 400) verzeichnet, gefolgt von Frankreich (40 600), Italien (35 100), Österreich (34 000) und Schweden (31 200).
Von den Personen, denen im Jahr 2017 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 271 600 den Flüchtlingsstatus (50% aller positiven Entscheidungen), 189 000 subsidiären Schutz (35%) und 77 500 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (14%). Es ist anzumerken, dass sowohl der Flüchtlingsstatus als auch der subsidiäre Schutzstatus durch das EU-Recht festgelegt sind, während die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auf der Grundlage des nationalen Rechts vergeben wird.
Die Anerkennungsrate von Asylbewerbern, d. h. der Anteil der positiven Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in erster Instanz in der EU bei 46%. Bei endgültigen Berufungsentscheiden lag die Anerkennungsrate bei 36%. In Deutschland betrugen diese Anteile 50% bzw. 40%.
Quelle: EUROSTAT (ots)