Grüne kritisieren Bundesbank-Vorbehalte gegen EZB-Bankenaufsicht
Archivmeldung vom 24.07.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Grünen haben die Forderung der Bundesbank kritisiert, wonach für die ab Herbst 2014 geplante einheitliche Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) die EU-Verträge geändert werden sollten.
"Es darf jetzt beim Aufbau einer europäischen Bankenaufsicht keine Verzögerung mehr geben. Zu viel Steuerzahlergeld ist in den vergangenen Jahren für schlechte Bankenrettungen in marode Institute gesteckt worden - nationale Aufseher, auch in Deutschland, haben dabei beide Augen ganz fest zugedrückt", sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Gerhard Schick, "Handelsblatt-Online".
Auch seine Partei hätte eine andere rechtliche Grundlage bevorzugt, sagte Schick weiter. "Nun ist allerdings, mit deutscher Unterstützung, die Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene entschieden worden." Deswegen gelte es jetzt, das Mögliche umzusetzen.
"So sollte auch die Bundesbank nun aktiv die Entstehung der handlungsfähigen europäischen Aufsicht unterstützen und nicht für eine Verzögerung plädieren", betonte Schick. "Denn nichts anderes bedeutet es, wenn zunächst eine Vertragsänderung vorgenommen würde." Die Bundesbank hatte in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht eine Rechtsänderung für die europäische Bankenaufsicht angemahnt und dies mit der derzeitigen Rechtsgrundlage begründet, die "mit einer Reihe von Nachteilen behaftet" sei.
Union fordert EU-Vertragsänderung für EZB-Bankenaufsicht
Der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Meister, unterstützt die Forderung der Bundesbank nach einer Änderung der EU-Verträge für die ab Herbst 2014 geplante einheitliche Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB).
"Eine gemeinsame Bankenaufsicht muss selbstverständlich auf klaren rechtlichen Regelungen der bestehenden EU-Verträge stehen. Daher muss man sehr genau ausloten, was kurzfristig im Rahmen der jetzt bestehenden Verträge umsetzbar ist und wo es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden können", sagte Meister "Handelsblatt-Online". "Das schließt nicht aus, dass es mittelfristig zu einer Vertragsveränderung kommen muss, auf deren Grundlage die gemeinsame Bankenaufsicht abgerundet wird."
Die Bundesbank hatte in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht eine Rechtsänderung für die europäische Bankenaufsicht angemahnt und dies mit der derzeitigen Rechtsgrundlage begründet, die "mit einer Reihe von Nachteilen behaftet" sei.
Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sieht noch weitere, wie er sagte, "zahllose Probleme", die mit der Verordnung der Europäischen Union zum gemeinschaftlichen Bankenaufsichtsmechanismus verbunden seien. "Wie aus dem Kasino mutet für mich das Experiment an, dass die EZB als Aufsichtsbehörde 17 verschiedene nationale Rechtslagen anwenden soll", sagte Schäffler. Daher sei auch nicht ausgeschlossen, dass der Europäische Gerichtshof das Instrument überprüfe, sofern ein Betroffener dagegen klagt. "Auf Kosten des Rechts sollte man nicht zocken", betonte der FDP-Politiker.
Schäffler wies zudem darauf hin, dass eine von der EU eingesetzte Expertengruppe schon im Jahr 2009 von einer EZB-Bankenaufsicht abgeraten hatte. Die von Jacques de Larosière, dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der französischen Notenbank, geführte Gruppe hatte im sogenannten Larosière-Bericht den Weg zu einer neuen EU-Finanzmarktaufsicht skizziert. Darin wird auch ausgeführt, warum eine Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB nicht akzeptabel sei, etwa weil das EU-Recht verhindere, dass dann auch der wichtige Versicherungssektor kontrolliert wird.
Schäffler sagte dazu: "Im Bereich der Finanzmarktaufsicht zeichnet sich ein komplettes Tohuwabohu ab. Diese organisierte Verantwortungslosigkeit kommt inmitten der Krise, also zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt."
Quelle: dts Nachrichtenagentur