EU-Agentur für Asyl ernennt ersten Grundrechtsbeauftragten
Archivmeldung vom 17.05.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Verwaltungsrat der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) hat François Deleu zum ersten Grundrechtsbeauftragten der Agentur ernannt. Das teilte die Asylagentur am Dienstag mit.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben soll Deleu unabhängig arbeiten und dem Verwaltungsrat Bericht erstatten. In seiner neuen Funktion soll Deleu der Agentur einen Vorschlag für eine Grundrechtsstrategie unterbreiten und auch für die Umsetzung des Beschwerdeverfahrens der Agentur verantwortlich sein, sobald dieses eingerichtet ist.
Das Verfahren richtet sich an Personen, deren Grundrechte durch eine an der operativen Tätigkeit der Agentur beteiligte Person verletzt worden sein könnten. Der Grundrechtsbeauftragte soll dann die Zulässigkeit der Beschwerden zu prüfen und für die Weiterverfolgung sorgen. Die Einrichtung des Postens war 2021 beschlossen worden. Deleu war zuvor im Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE für die Koordination zur Verhinderung von Hassverbrechen zuständig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur