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Rechtsgutachten: Schulden aus dem Verkauf ehemaliger NVA-Kriegsschiffe an Indonesien sind illegitim

Archivmeldung vom 27.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

1992 verkaufte die deutsche Bundesregierung 39 Kriegsschiffe der ehemaligen DDR an Indonesien. Der Verkauf wurde damals von vielen heftig kritisiert. Experten befürchteten, dass die Regierung Suharto die Schiffe bei internen Konflikten einsetzen würde.

Genau dies ist dann, entgegen vertraglicher Vereinbarungen, in Aceh, Ost-Timor, den Molukken und West-Papua nachweislich geschehen.

Die Weltbank und viele nichtstaatliche Organisationen haben in den letzten Jahren an einem Konzept der "Illegitimen Schulden" gearbeitet. Es stellt Forderungen aus Geschäften, die der Bevölkerung des Empfängerlandes mit Wissen der Gläubiger geschadet und nicht genutzt haben, in Frage.

Die Evangelische Kirche von Westfalen, der Evangelische Entwicklungsdienst und das bundesweite Entschuldungsbündnis erlassjahr.de haben zur Beurteilung des verbliebenen deutschen Anspruchs ein Rechtsgutachten (wird am 3. Juni 2008 in Berlin mit einer Pressekonferenz vorgestellt) bei dem Wiener Völkerrechtler August Reinisch in Auftrag gegeben. Demnach sind die deutschen Forderungen aus dem Verkauf der NVA-Schiffe illegitim.

In der Pressekonferenz am 03. Juni wird auch das Konzept eines Ausgleichsfonds für die indonesischen Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Schiffe präsentiert.

Quelle: Entschuldungsbündnis erlassjahr.de

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