Klageflut gegen Impf-Regimes: 40.000 wollen gegen 1G-Regel klagen und dieBasis bringt Klage gegen 2G in Hamburg ein
Archivmeldung vom 28.08.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Herbst wird heiß! Massiver Widerstand gegen die Einführung von Impf-Privilegien regt sich. In Österreich bereiten zwei versierte Anwälte eine Massenbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor. 40.000 besorgte Bürger wollen sich bereits anschließen. Und der Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland reicht beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen die ab Samstag in Hamburg geltende „2G-Optionsregel“ ein. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Sie sind zu weit gegangen! Der Widerstand gegen die Diskriminierungs-Vorhaben der Corona-Regimes in Österreich und Deutschland explodiert förmlich. Die Anwälte Florian Höllwarth – er engagierte sich für die zu Tode vergewaltigte 13-jährige Leonie – und Alexander Scheer – er bekämpfte erfolgreich COVID-Verordnungen beim VfGH – planen eine Beschwerde beim VfGH einzubringen.
„Beschwerde der Massen“: 40.000 Österreicher haben sich angeschlossen
Im Namen von 40.000 (!) Österreichern, die sich per Mail gemeldet haben, sollen sie vor den VfGH ziehen. Ein zwölfköpfiges Team arbeitet selbst am Wochenende daran, diese „Beschwerde der Massen“ zu bewältigen und hat dafür eine eigene Homepage online gestellt. Auf der Plattform COVID-Beschwerde.at kann man sich registrieren lassen, um sich der Beschwerde anzuschließen, so ein Medienbericht.
„Wir sind keine Corona-Leugner“
„Auch wenn es derartige 1G-Verordnungen und Gesetze noch nicht gibt, arbeiten wir bereits an der Erstellung des Grundgerüstes dieser Beschwerde, da wir ja wissen, dass die Regierung schon bisher Verordnungen erst kurz vor dem Inkrafttreten veröffentlicht hat, weshalb dann rasch gehandelt werden muss“, erklärte Höllwarth und stellte gleich klar: „Wir sind keine ‚Corona-Leugner‘ oder Impfgegner. Es geht uns um die Wahrung der Rechte, die jeder auf Basis der EMRK (Anm.: Europäische Menschenrechtskonvention) und der Verfassungsbestimmungen hat.“
Optionale 2G-Regel in Hamburg
Mit heute gilt in Hamburg eine vom Hamburger Senat am Dienstag beschlossene optionale 2G-Regelung. Soll heißen: Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bleiben Geimpften und Genesenen vorbehalten – allerdings nur dann, wenn die Betreiber sich für die 2G-Option online angemeldet haben. Dafür entfallen dort dann Gängelungen wie Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot und Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung. Die Betreiber müssen Impf- oder Genesenen-Nachweis und Ausweis der Gäste kontrollieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 1.000 bis zu 20.000 Euro.
DieBasis klagt gegen Ausgrenzung durch 2G
Gegen die Vorhaben des Hamburger Stadtsenates zur weiteren Spaltung der Gesellschaft und Ausgrenzung Ungeimpfter, vor allem Kinder, stellt sich nun der Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland, kurz DieBasis. „Auch wenn der Senat diese Regelung klugerweise als nicht verpflichtend und optional einführen wird, ist damit der Ausgrenzung Tür und Tor eröffnet“, erklärte Kai Lüdders, Hamburg-Spitzenkandidat für die kommende Bundestagswahl laut einer Pressemitteilung.
Ausgrenzung ungeimpfter Kinder
Im Laufe des Herbstes sei zu erwarten, dass die durch die überschießenden Corona-Maßnahmen existenzbedrohten Gastronomen und Veranstalter diese Option in Erwägung ziehen würden. Das würde den Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe für hunderttausende Hamburger bedeuten. Das Schlimmste sei aber, dass diese Ausgrenzung bald auch auf die Kinder ausgedehnt werde. „Der Hamburger Senat unterteilt damit willkürlich Jugendliche in eine Gruppe, die ins Kino darf und in eine, die es nicht darf. Das ist unerträglich“, ist Christina Buchmeier, Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg, entsetzt.
Keine Ausnahmeregelung für Menschen, die nicht geimpft werden dürfen
Die fehlende Ausnahmeregelung für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sieht der Jurist Lüdders „als klar verfassungswidrig“ an! „Wir werden daher eine renommierte Hamburger Anwaltskanzlei mit der Klage beauftragen“, so Lüdders weiter.
Impfpflicht durch die Hintertür nicht hinnehmbar
„DieBasis spricht sich entschieden gegen jede vom Senat politisch vorangetriebene Spaltung der Gesellschaft aus und appelliert an das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Hamburger Unternehmers und Bürgers“, heißt es in der Pressemitteilung. Verschärfte Zugangsregelungen würden ausschließlich dazu dienen, Druck auf die Menschen beim Thema Impfen auszuüben. Eine Impfpflicht durch die Hintertür widerspreche aber den Versprechungen des Senats und sei „nicht hinnehmbar“!"
Quelle: Wochenblick