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EU-Mitgliedstaaten erteilten 2016 fast einer Million Personen die Staatsangehörigkeit

Archivmeldung vom 09.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eurostat: European Statistical System Logo
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Bild: Eurostat

Im Jahr 2016 erwarben rund 995 000 Personen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), was einen Anstieg gegenüber 841 000 Personen im Jahr 2015 sowie gegenüber 889 000 Personen im Jahr 2014 darstellt. Von der Gesamtzahl der Personen, die 2016 Bürger eines EU-Mitgliedstaats wurden, waren 12% vorher Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats, bei der Mehrheit der Eingebürgerten handelte es sich hingegen um Bürger von Drittstaaten oder Staatenlose.

Marokkaner (101 300 Personen), Albaner (67 00), Inder (41 700), Pakistaner (32 900), Türken (35 000), Rumänen (29 700) und Ukrainer (24 000) machten zusammen etwa ein Drittel (33%) der Gesamtzahl der Personen aus, die im Jahr 2016 die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates erwarben. Rumänen (29 700 Personen) und Polen (19 800) waren die beiden größten Gruppen von EU-Bürgern, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben.

Im Jahr 2016 erwarben 112 843 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die drei größten Gruppen waren Staatsangehörige der Türkei (14,4%), Polens (5,9%) und Russlands (4,3%).

Im Hinblick auf die ehemaligen Staatsangehörigkeiten, von deren Inhabern mindestens 100 Personen im Jahr 2016 die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats erwarben, so wurde im Vergleich zum Jahr 2015 der stärkste relative Anstieg bei den Bürgern des Vereinigten Königreichs (die Anzahl der Personen hat sich von 2 478 im Jahr 2015 auf 6 555 im Jahr 2016 mehr als verdoppelt bzw. +165%), den Staatsangehörigen Saudi-Arabiens (von 133 auf 277 bzw. +108%), Nicaraguas (von 715 auf 1 423 bzw. +99%), Bhutans (von 72 auf 143 bzw. +99%) und Paraguays (von 2 046 auf 3468 bzw. +70%) verzeichnet.

Die Einbürgerungsquote ist das Verhältnis der Zahl der Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes während eines Jahres erwarben, zur Zahl der Ausländer, die in demselben Land zu Beginn des Jahres ansässig waren. Die höchsten Einbürgerungsquoten wurden 2016 in Kroatien (9,7 Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer), Schweden (7,9) und Portugal (6,5) registriert, gefolgt von Rumänien und Griechenland (je 4,2), Finnland und Italien (je 4,1). In Deutschland lag die Einbürgerungsquote bei 1,3.

Diese Zahlen sind einem Artikel entnommen, der von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wurde.

Quelle: EUROSTAT (ots)

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