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EZB-Urteil: Merz widerspricht EU-Kommissionschefin

Archivmeldung vom 12.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Friedrich Merz  (2017)
Friedrich Merz (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) bekommt für ihre Kritik am Bundesverfassungsgericht heftigen Gegenwind aus der CDU.

Der CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz verteidigte die Entscheidung der Karlsruher Richter zur Europäischen Zentralbank (EZB) und widersprach der Rechtsauffassung, die von der Leyen am Wochenende geäußert hatte: "Der Satz aus der EU-Kommission, dass nämlich europäisches Recht immer Vorrang hat vor nationalem Recht, ist in dieser apodiktischen Form einfach unzutreffend", sagte Merz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Solange die Mitgliedstaaten die wesentlichen Träger des europäischen Staatenverbundes seien, hätten die nationalen Verfassungsgerichte das Recht und die Pflicht, das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen - auch deren Handeln im Rahmen der europäischen Institutionen, so der CDU-Politiker weiter. Von der Leyen hatte dagegen wegen des Urteils des Verfassungsgerichts die Prüfung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission gegen Deutschland angekündigt und zur Begründung erklärt: "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, und selbstverständlich sind die Urteil des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend."

Das letzte Wort zum EU-Recht habe immer der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Karlsruher Richter hatten sich mit ihrem Urteil, dass ein Anleihekaufprogramm der EZB nicht rechtmäßig sei, ausdrücklich gegen eine Entscheidung des EU-Gerichts gestellt. Merz sagte, der Konflikt zwischen Verfassungsgericht und EuGH reiche viel tiefer als es auf den ersten Blick scheine. Es gehe um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof auch dort ein Letztentscheidungsrecht habe, wo Kompetenzen wie in der Währungspolitik nur gemeinsam von europäischen und nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten ausgeübt werden können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäge sorgfältig ab, und sie binde nicht die EZB als Ganzes, sondern die Deutsche Bundesbank als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken, so der CDU-Vorsitzkandidat weiter. Von der Leyen hatte dagegen erklärt, das Urteil werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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