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Kläger kritisieren Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zu Anleihekäufen

Archivmeldung vom 16.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg. Bild: Zinneke
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg. Bild: Zinneke

Kläger gegen das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) kritisieren das jüngste Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH), wonach das Programm rechtmäßig ist.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart: "Die Begründung überzeugt mich nicht unbedingt. Denn natürlich geht es darum, bedrängten Staaten einen Spielraum zu verschaffen." Das Anleihekaufprogramm sei aber keine Währungs-, sondern Fiskalpolitik und damit nicht Sache der Notenbank. Degenhart vertritt den Verein "Mehr Demokratie", der zusammen mit anderen Klägern das Verfahren angestoßen hatte.

In seinem Gutachten hatte EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón erklärt, der EZB stehe bei ihrer Politik ein "weites Ermessen" zu. Die Justiz dagegen solle sich bei der Kontrolle der Notenbank zurückhalten. Degenhart sieht darin einen klaren Warnschuss in Richtung Karlsruhe. Das letzte Wort in dem Verfahren behält sich das Bundesverfassungsgericht vor. Der Staatsrechtler fürchtet nun, Karlsruhe könne klein beigeben. "Dann wäre es in der Tat schwer, mit Erfolg auf der Einhaltung der europäischen Verträge zu bestehen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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