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EuGH: Abschiebehaft für Migranten im Gefängnis unzulässig

Archivmeldung vom 17.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Migranten in Abschiebehaft in Gefängnissen unterzubringen, verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die Menschenwürde. Die Richter betonten in ihrem Urteil vom Donnerstag, dass laut der EU-Rückführungsrichtlinie Abschiebehäftlinge "grundsätzlich" in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen seien. Bundesländer, die das nicht leisten können, müssen die Betroffenen in anderen Ländern mit entsprechenden Möglichkeiten unterbringen, so die Richter am EuGH weiter. Zudem dürften Abzuschiebende auch dann nicht zusammen mit gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht werden, wenn sie dem selbst zustimmen.

Die Grünen-Politikerin und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast, begrüßte das Urteil. Die Luxemburger Richter machten zu geltendem Recht, was ihre Partei schon lange fordere: "Abschiebehäftlinge und Strafgefangene dürfen nicht in die gleiche Einrichtung", sagte die frühere Partei- und Fraktionschefin der Grünen der "Frankfurter Rundschau". Es sei gut, "wenn nun der Zwang zu getrennten Einrichtungen die Länder zum Nachdenken zwingt, ob überhaupt in all den Fällen Haft die richtige Antwort" sei, so Künast.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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