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Zwangsquarantäne für Bundeswehrangehörige nach Ebola-Einsatz möglich

Archivmeldung vom 01.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ebola: Fieberthermometer, das zur schnellen Kontrolle eingesetzt wird. Bild:   US Army Africa, on Flickr CC BY-SA 2.0
Ebola: Fieberthermometer, das zur schnellen Kontrolle eingesetzt wird. Bild: US Army Africa, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundeswehrangehörige, die von ihrem Hilfseinsatz in Westafrika zurückkehren, können wegen der Ebola-Gefahr notfalls zwangsweise in Quarantäne genommen werden. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, geht die Bundeswehr abgestuft nach dem Infektionsschutzgesetz vor.

Der Leiter der "Task Force Ebola" in der Bundeswehr, Oberstarzt Johannes Backus, sagte "Focus", Helfer, die - etwa durch einen versehentlichen Nadelstich - in zu engen Kontakt mit dem Ebola-Virus gekommen seien, sollten nach ihrer Rückkehr "unter die Beobachtung eines Spezialzentrums in Deutschland gestellt werden". Sollte ein Betroffener dies ablehnen, sei "die Anordnung von Quarantäne durch den zuständigen Amtsarzt möglich".

Die Bundeswehr entsendet zurzeit die ersten Freiwilligen nach Westafrika. Sie sollen unter anderem den Aufbau von Lazaretten unterstützen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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