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Mehr Kontrolle und Transparenz bei EU-Finanzaufsichtsbehörden: Bundestag will Wildwuchs in der EU-Rechtsetzung stoppen

Archivmeldung vom 18.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Deutsche Bundestag fordert, die Arbeit der europäischen Finanzmarktaufsicht enger zu überwachen. In einem heute verabschiedeten Entschließungsantrag kritisieren die Abgeordneten der Regierungsfraktionen die zunehmende "Regulierungsdichte", die von den drei EU-Finanzaufsichtsbehörden (ESAs)* abseits der regulären Gesetzgebung verursacht wird. Die Parlamentarier wollen deshalb sicherstellen, dass die europäischen Aufseher in Zukunft ihre Kompetenzen nicht mehr überschreiten und zugleich bei der Regelsetzung uneingeschränkt die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit beachten. Das heißt, die unterschiedlichen Risikoprofile von Regionalbanken und Großbanken sollen bei allen Regulierungsvorschriften angemessen berücksichtigt werden.

"Der Bundestag hat richtigerweise erkannt, dass in der Gesetzgebung auf europäischer Ebene etwas schief läuft", kommentiert Jürgen Gros, Vorstand des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), das Votum der Abgeordneten. "Wenn EU-Aufsichtsbehörden ohne demokratische Legitimation und Kontrolle Regeln nach ihrem Gutdünken erlassen, wird es höchste Zeit, diesen Wildwuchs zu stoppen. Die ESAs sollten sich darauf konzentrieren, den Willen des Gesetzgebers schlank und unbürokratisch in die europäische Finanzmarktregulierung umzusetzen. Denn der Wust an Detailregeln und Meldepflichten hält die Regionalbanken zunehmend davon ab, Sparer, Mittelstand und Wirtschaft angemessen mit Finanzdienstleistungen zu versorgen."

* European Supervisory Authorities; dazu gehören die European Banking Authority (EBA), die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und die European Securities and Markets Authority (ESMA).

Quelle: Genossenschaftsverband Bayern (ots)

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