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Kurdische Gemeinde: Türkischer Konsulatsunterricht grundgesetzwidrig

Archivmeldung vom 10.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Kurdische Gemeinde Deutschland

Die kurdische Gemeinde in Deutschland hat den türkischen Konsulatsunterricht, der in mehreren Bundesländern stattfindet, als grundgesetzwidrig kritisiert: "Der Unterricht ist integrationshemmend. Es werden Inhalte vermittelt, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind und die einer pluralistischen Gesellschaft entgegenarbeiten", sagte Generalsekretär Cahit Basar der "Heilbronner Stimme".

"Im Konsulatsunterricht findet keinerlei kritische Auseinandersetzung mit der türkischen Geschichte statt. Stattdessen wird nur ein plakativer Nationalismus und ein Personenkult vermittelt", sagte Basar mit Blick auf die verwendeten Unterrichtsmaterialien. Die darin vermittelte Staatsauffassung bezeichnete er als "besorgniserregend".

In mehreren Bundesländern wie Baden-Württemberg, Berlin oder Hamburg übernehmen von Ankara geschickte Staatsbeamte den muttersprachlichen türkischen Unterricht. Die Lehrer werden von der Türkei bezahlt. In der Regel findet der Unterricht ohne die Schulaufsicht der deutschen Behörden statt. In Baden-Württemberg hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) gefordert, den Konsulatsunterricht unter staatliche Kontrolle zu stellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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