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Ukraine erlaubt Ausländern Grundstückskauf

Archivmeldung vom 04.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Ukraine
Flagge der Ukraine

Nicht-Staatsbürgern und Unternehmen mit Auslandskapital wird es nun ermöglicht, nichtlandwirtschaftliches Land in der Ukraine zu kaufen. Laut den Änderungen am Bodengesetz durch das ukrainische Parlament, welche am 2. Oktober genehmigt wurden, können juristische Einheiten Landbesitzer werden, wenn sie Grundbesitz kaufen oder Land in Wohngebieten für Geschäftszwecke kaufen.

Diese legislativen Änderungen sind Teil der aktuellen Landreform in der Ukraine. Bisher hat das Parlament Gesetze zur Schaffung einer staatlichen Landbank und eines Katasteramtes vorgestellt. Ein weiteres erwartetes Dokument zur Landreform ist das Gesetz der Ukraine "zum Grundstücksmarkt". Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit dem Parlament vorgelegt.

Das Parlament der Ukraine verabschiedete das Gesetz, welches die Schaffung einer Landbank zum 6. September 2012 gesetzlich festlegt. Das Gesetz tritt Januar 2013 in Kraft und reguliert ab da die Aktivitäten der staatlichen Landbank, welche Kredite an Agrarunternehmen vergeben wird. Die nationale Landbank wird das staatseigene Land verwalten, dieses konsolidieren und die Landentwicklung vereinfachen.

Es wird erwartet, dass die von der Staatsbank angebotenen billigen Kredite (Berichten zufolge zum halben Preis im Vergleich zu aktuellen kommerzielle Angebote) die Entwicklung von kleinen und mittelgrossen Unternehmen in den ländlichen Gegenden fördert. Eine Reihe von internationalen Experten - aus Bulgarien, Deutschland, Litauen, den Niederlanden und Spanien - haben zur Diskussion über den Gesetzesentwurf beigetragen.

Das Gesetz zum staatlichen Katasteramt wurde im Juli 2011 verabschiedet und stellt die Grundlage zur Aufhebung der Kauf- und Verkaufssperre von Land dar. Derzeit ist ein Moratorium zum Kauf und Verkauf von Land in der Ukraine in Kraft (bis Januar 2013), da unter der gegenwärtigen, fehlerbehafteten Gesetzgebung die Gefahr zu nachteiligen Landverkäufen besteht. Das Gesetz zum staatlichen Katasteramt legt die Einführung eines nationalen Landregisters fest. Dieses enthält Informationen über die Lage aller landwirtschaftlichen Grundstücke sowie über deren Grenzen, deren Fläche, den vorgesehenen Zweck, den Wert und den Zustand des Landes. Diese grundlegenden Informationen werden frei und für jedermann zugänglich sein, wohingegen der Zugriff auf detaillierte Informationen nur gegen eine Gebühr erfolgt.

Das Fehlen eines offenen Grundstückmarktes in der Ukraine ist einer der grössten Bedenken von ausländischen Investoren. Mit der Einrichtung eines auf Wettbewerb beruhenden Grundstückmarktes versucht die ukrainische Regierung weitere Investoren anzuziehen, die in den ukrainischen Agrarbereich investieren.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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