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Auswärtiges Amt kritisiert weitere Inhaftierung von Osman Kavala

Archivmeldung vom 04.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Roth (2019)
Michael Roth (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Auswärtige Amt hat die fortdauernde Inhaftierung des Intellektuellen Osman Kavala in der Türkei kritisiert. "Ich appelliere mit Nachdruck an die Türkei, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das EGMR-Urteil zügig umzusetzen", sagte Michael Roth (SPD), Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, am Donnerstag.

Roth weiter: "Die fortdauernde Inhaftierung von Osman Kavala, obwohl das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Dezember 2019 kürzlich Rechtskraft erlangt hat, ist ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention."

Deutschland werde auch unter seiner bevorstehenden Europarats-Präsidentschaft den Fall weiter mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Die Türkei müsse die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards endlich wieder sicherstellen. "Wir werden uns entschieden dafür einsetzen, dass alle Mitgliedstaaten die Urteile des EGMR uneingeschränkt respektieren und umsetzen", so Roth. Kavala war im Februar 2020 im sogenannten "Gezi-Prozess" von einem Istanbuler Gericht freigesprochen, aber umgehend auf Grundlage anderer Vorwürfe wieder festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte anordnete, Kavala, der bereits seit 2017 in Untersuchungshaft sitzt, im Gefängnis zu belassen. Der EGMR hatte die lange Untersuchungshaft von Kavala als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet und als politisch motiviert eingestuft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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